Konstituierende Sitzung vom 08.05.2014

 

 

Niederschrift

über die Sitzung des Gemeinderats am 08.05.2014

 

 1. Beschlussfähigkeit

 Der erste Bürgermeister stellte fest, dass zu der heutigen Sitzung des Gemeinderats alle 16 Gemeinderatsmitglieder gegen Zustellungsnachweis geladen worden waren und die Ladung den Hinweis enthielt, dass in der Sitzung die Vereidigung des ersten Bürgermeisters und der Gemeinderatsmitglieder, die Entscheidung über die Zahl der weiteren Bürgermeister sowie deren Wahl und Vereidigung erfolgen würde.

 

Von den geladenen Gemeinderatsmitgliedern waren erschienen:

Bauhuber Dr. Armin

Dorfner Hermann

Eckbauer Günter

Fraunhofer Josef

Hausladen Rainer

Joachimbauer Johann

Lohr Fritz

Mooser Renate

Reff Stephan

Rettenbeck Sepp

Ries Andreas

Sextl Maria

Strobl Josef

Wald Florian

Weinfurtner Franz

Werner Erwin

 

Nicht erschienen waren: Grund (un)entschuldigt:

 

Damit war der Gemeinderat beschlussfähig.

 

2. Vereidigung des Bürgermeisters

Als ältestes Mitglied des Gemeinderats nahm Josef Fraunhofer dem neu gewählten Bürgermeister Georg Thurmeier folgenden Eid nach Art. 27 Abs. 1 KWBG ab: 1)

„Ich schwöre (gelobe) Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich 

schwöre (gelobe), den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre (gelobe), die Rechte
der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“ 2)

 

3. Vereidigung der Gemeinderatsmitglieder

 

Der Bürgermeister nahm nun den neu gewählten Gemeinderatsmitgliedern den gleichen Eid oder das entsprechende Gelöbnis nach
Art. 31 Abs. 4 GO ab. 3)

 

4. Wahl weiterer Bürgermeister

 

Der Gemeinderat beschloss, 2 weitere Bürgermeister zu wählen. 4) Stimmenverhältnis: 17 : 0

 

Der Bürgermeister wies darauf hin, dass die weiteren Bürgermeister gemäß Art. 35 Abs. 1 GO aus der Mitte des Gemeinderats zu wäh-
len sind und die Wahl unter Beachtung der Vorschriften des Art. 51 Abs. 3 GO in geheimer Abstimmung zu erfolgen hat. Der Bürger-
meister machte außerdem darauf aufmerksam, dass gemäß Art. 35 Abs. 2 GO i. V. m. mit Art. 39 Abs. 2 des Gemeinde- und Land-
kreiswahlgesetzes zum weiteren Bürgermeister nicht gewählt werden kann, wer

 

1. nach Art. 2 GLKrWG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist,

 

2. infolge deutschen Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt,

 

3. sich wegen einer vorsätzlichen Straftat in Strafhaft oder in Sicherheitsverwahrung befindet,

 


4. von einem deutschen Gericht im Disziplinarverfahren zur Entfernung aus dem Dienst oder zur Aberkennung des Ruhegehalts
rechtskräftig verurteilt worden ist, oder

 

5. nachweisbar nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinn des Grundge-
setzes und der Verfassung eintritt

 

6. nachweisbar dienstunfähig ist.

 

Zum berufsmäßigen weiteren Bürgermeister kann nicht gewählt werden, wer am Tag des Beginns der Amtszeit das 65. Lebensjahr
vollendet hat.

Es wurde ein Wahlausschuss gebildet, dem angehörten:

1. Georg Thurmeier (Vorsitzender; erster Bürgermeister)

2. Willi Schreiber (Beisitzer)

3. Nicole Hacker (Beisitzer)

  

5. Wahl des zweiten Bürgermeisters: 5)

5) In großen Kreisstädten führt der zweite Bürgermeister die Bezeichnung „Bürgermeister“

6) Leere Stimmzettel sind ungültig (Art. 51 Abs. 4 GO).

7) Haben drei oder mehr Bewerber die gleiche Anzahl von Stimmen bekommen, entscheidet das Los, wer in die Stichwahl kommt (Art. 51 Abs. 3 GO); in der Niederschrift vermerken.

 

Der Vorsitzende forderte zur Abgabe der Stimmzettel auf. Die Stimmzettel wurden zusammengefaltet in die Wahlurne geworfen und
jede Stimmabgabe wurde in einem Verzeichnis der Gemeinderatsmitglieder vermerkt.

 

Der Vorsitzende stellte fest, dass von den 17 Gemeinderatsmitgliedern bei der Wahl 17 anwesend waren und 17 Gemein-
deratsmitglieder ihre Stimme abgegeben haben (§ 51 Abs. 3 GO).

Die Wahlurne wurde vom Wahlausschuss geöffnet, und die Stimmzettel wurden ungeöffnet gezählt. Es wurden 17 Stimmzettel abge-
geben. Diese Zahl stimmte mit der Zahl der Abstimmungsvermerke überein.

 

Der Vorsitzende öffnete die Stimmzettel einzeln und las die abgegebene Stimme vor, die von den Beisitzern in getrennten Listen ver-
merkt wurde.

 

Durch Beschluss des Wahlausschusses wurden folgende Stimmzettel für ungültig erklärt, fortlaufend nummeriert und dieser Nieder-
schrift als Anlage beigefügt:

 

a) Stimmzettel Nr.   weil 6)

 

b) Stimmzettel Nr.   weil

 

Die Auszählung ergibt folgendes Ergebnis:

 

Abgegebene Stimmzettel: 17

Davon ungültig: 0

Gültige Stimmzettel: 17

 

Von den abgegebenen gültigen Stimmen entfielen auf

 

Mooser Renate: 16 Stimmen

Rettenbeck Sepp: 1 Stimme 

 

Der Bürgermeister verkündete das Ergebnis und stellte fest, dass das Gemeinderatsmitglied Mooser Renate mehr als die Hälfte
der abgegebenen gültigen Stimmen erhielt und damit zum zweiten Bürgermeister gewählt ist.

 

Er fragte die gewählte Person, ob sie die Wahl zum zweiten Bürgermeister annimmt. Diese erklärte die Annahme der Wahl.

  

6. Wahl des dritten Bürgermeisters: 9)

 

Der Vorsitzende forderte zur Abgabe der Stimmzettel auf. Die Stimmzettel wurden zusammengefaltet in die Wahlurne geworfen und
jede Stimmabgabe wurde in einem Verzeichnis der Gemeinderatsmitglieder vermerkt.

 

Der Vorsitzende stellte fest, dass von den 17 Gemeinderatsmitgliedern bei der Wahl 17 anwesend waren und 17 Gemein-
deratsmitglieder ihre Stimme abgegeben haben (§ 51 Satz 3 GO).

Die Wahlurne wurde vom Wahlausschuss geöffnet, und die Stimmzettel wurden ungeöffnet gezählt. Es wurden 17 Stimmzettel abge-
geben. Diese Zahl stimmte mit der Zahl der Abstimmungsvermerke überein.

 

Der Vorsitzende öffnete die Stimmzettel einzeln und las die abgegebene Stimme vor, die von den Beisitzern in getrennten Listen ver-
merkt wurde.

 

Durch Beschluss des Wahlausschusses wurden folgende Stimmzettel für ungültig erklärt, fortlaufend nummeriert und dieser Nieder-
schrift als Anlage beigefügt:

 

a) Stimmzettel Nr.  weil

 

b) Stimmzettel Nr. weil 

 

Die Auszählung ergab folgendes Ergebnis:

 

Abgegebene Stimmzettel: 17

Davon ungültig: 0

Gültige Stimmzettel: 17

 

Von den abgegebenen gültigen Stimmen entfielen auf

 

Rettenbeck Sepp 13 Stimmen

Dorfner Hermann 2 Stimmen

Eckbauer Günter 1 Stimme

Fraunhofer Josef 1 Stimme 


Der Bürgermeister verkündete das Ergebnis und stellte fest, dass das Gemeinderatsmitglied Rettenbeck Sepp mehr als die
Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhielt und damit zum dritten Bürgermeister gewählt ist.

 Er fragte die gewählte Person, ob sie die Wahl zum dritten Bürgermeister annimmt. Diese erklärte die Annahme der Wahl.

 

7. Vereidigung der weiteren Bürgermeister

 

Der Bürgermeister nahm dem (den) weiteren Bürgermeister(n) den Eid oder das Gelöbnis gemäß Art. 27 Abs. 1 und 2 KWBG ab (zur 

Eidesformel vgl. Nr. 2 mit Fußnoten).

 

8. Weitere Tagesordnungspunkte. 10)

 

9. Der Bürgermeister schloss die Niederschrift und unterzeichnete sie mit den Mitgliedern des Wahlausschusses und dem Schriftführer.

 

 

Erster Bürgermeister

 

Schriftführer

Beisitzer des Wahlausschusses

 

Beisitzer des Wahlausschusses