Sitzungsprotokoll vom 20.08.2015

Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates am Donnerstag, den 20.08.2015 im

Rathaus in Wurmannsquick.

 

 

Die 16 Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen.

 

Anwesend waren:

1. Bürgermeister Georg Thurmeier;

Gemeinderäte: 2. Bgm. Renate Mooser, 3. Bgm. Sepp Rettenbeck, Dr. Armin Bauhuber, Hermann Dorfner, Günter Eckbauer, Josef Fraunhofer, Rainer Hausladen, Johann Joachimbauer, Stephan Reff, Andreas Ries, Maria Sextl, Josef Strobl, Florian Wald, Erwin Werner;

Nicht anwesend waren: Fritz Lohr, Franz Weinfurtner;

Die Beschlussfähigkeit des Marktgemeinderates ist gegeben und wurde festgestellt.

Vorsitzender: 1. Bürgermeister Georg Thurmeier

Schriftführer: W. Schreiber

 

1. Verlesen des öffentlichen Teiles der letzten Sitzungsniederschrift, der einstimmig genehmigt wurde.

 

2. Information:

-Vorstellung der noch freien Baugrundstücke im Gemeindegebiet

 

3. Dorferneuerung Hirschhorn: Informationen und weiteres Vorgehen;

Bürgermeister Thurmeier informiert den Marktgemeinderat über eine Besprechung zur Dorferneuerung Hirschhorn vom 30.07. mit Herrn Kreiner vom AlE, an der auch die beiden weiteren Bürgermeister, sowie MGR Strobl teilgenommen haben. Bei der Besprechung wurden grundsätzliche Fragen zur Dorferneuerung erörtert. Bei der umfassenden Dorferneuerung erfolgt im Gegensatz zur vereinfachten DE die Förderung über Bundes- bzw. Landesmittel bei einem Fördersatz von 60%. Bei der vereinfachten DE werden die Maßnahmen über die EU gefördert. Private Maßnahmen können ebenfalls eine Förderung erhalten. Diese beträgt maximal 30.000.- bis 60.000.- €.

Im Außenbereich besteht die Möglichkeit von Maßnahmen zur „Hoferschließung“ (nur für aktive Landwirte) oder einer umfassenden Flurneuordnung. Die Hoferschließung bzw. die Flurneuordnung stellen eigene Verfahren dar, die unabhängig von der Dorferneuerung separat angeordnet werden müssen. Beim einfachen Verfahren muss,- genauso wie bei der umfassenden Dorferneuerung- ein Antrag gestellt werden. Es sollen alle geplanten Projekte beschrieben werden, eine detaillierte Planung ist jedoch nicht notwendig. Mit der Planung kann nach Erlass des Bescheides durch das AlE begonnen werden. Das Amt entscheidet, über die Art der Förderung (Bundes-, EU-, oder Landesmittel) und über deren Höhe. Es werden auch die Planungskosten gefördert. Eine Höchstgrenze für die Förderung gibt es nicht, sie ist aber auch nicht unbegrenzt. Bürgermeister Thurmeier erläutert anschließend die Vor- und Nachteile der einzelnen Verfahren. Im Verlauf der Beratung wurde über die beiden Verfahren hinsichtlich deren Vor- und Nachteile umfassend diskutiert. Als Maßnahmen wurden die Neugestaltung des Dorfplatzes, des Parkplatzes bei der Stockbahn, des Kirchenplatzes, sowie die Neuanlage von Wegen im Bereich der Gerastraße, der Dorfmitte, in Richtung Endach und in den Siedlungen genannt. Vor einer weiteren Beratung und Beschlußfassung über die Dorferneuerung in Hirschhorn soll nach Meinung des Marktgemeinderates die am 08.09. stattfindende Informationsversammlung abgewartet werden.

 

4. FF Wurmannsquick: Antrag auf Ankauf einer neuen Rettungsschere (Schneidgerät);

Die FF Wurmannsquick beantragt den Kauf eines neuen Weber Schneidgerätes mit einer Schneidkraft von 107 Tonnen. Das bisherige Gerät hatte eine Schneidkraft von 40 Tonnen, welche bei Einsätzen an neueren Fahrzeugen aufgrund deren Bauweise nicht mehr ausreichte. Die Fa. Kilian bietet das neue Gerät inklusive der Gerätehalterung zu einem „Messepreis“, der nur noch bis Ende September gilt, an. Der Ankauf des neuen Gerätes wurde vom Marktgemeinderat im Verlauf der Beratung als notwendig und sinnvoll erachtet. Der Marktgemeinderat beschließt: Bei der Fa. Kilian aus Zwiesel wird für die FF Wurmannsquick ein Weber Schneidgerät „RSU 200-107 Plus“ zuzüglich der Gerätehalterung zum Angebotspreis von brutto 4.340,29 € gekauft.

Abstimmung: 15 : 0

 

5. FF Wurmannsquick: Antrag auf Ankauf eines Gasmessgerätes;

Für Einsätze bei Biogasanlagen oder in Silos benötigt die FF Wurmannsquick ein Gasmessgerät. Dieses Gerät käme auch durch den Bauhof in den Kläranlagen oder in der Kanalisation zum Einsatz. Bisher wurden in den einzelnen Gebrauchsfällen Leihgeräte verwendet. Der Marktgemeinderat beschließt: Bei der Fa. Stirner Perach wird ein Auer Gasmessgerät „ALTAIR 5“ inklusive Zubehör zum Angebotspreis von brutto 2.588,25 € angekauft. Das Gerät wird im Fahrzeug der FF Wurmannsquick untergebracht.

Abstimmung: 15:0

 

6. Stadt Eggenfelden: Änderung der Zweckvereinbarung zur Abwasserentsorgung;

Gemäß § 8 Abs. 3 der Vereinbarung zur Abwasserentsorgung können beide Vertragsparteien ab dem 01.01.2013 im Abstand von mindestens 3 Jahren eine Anpassung des Abwasserpreises verlangen, wenn sich dieser im Durchschnitt der drei vorausgegangenen Kalenderjahre um mehr als 5% gegenüber dem zuletzt gültigen Abwasserpreis verändert hat. In den letzten 3 Jahren hat sich eine Veränderung ergeben, die jedoch unter 5% liegt. Dadurch kann keine Preisanpassung stattfinden. Die Stadt Eggenfelden schlägt deshalb vor, die Zweckvereinbarung in § 8 Abs. 3 auf eine jährliche Neuermittlung des Abwasserpreises zu ändern, da die bisherige Regelung für die Stadt eine jährliche Haushaltsbelastung von ca. 795.-€ darstellt. Im Verlauf der Beratung wurde vom Marktgemeinderat einhellig die Meinung vertreten, die Vereinbarung nicht abzuändern. Es wurde einstimmig beschlossen, den Vorschlag der Stadt nicht anzunehmen.

 

7. Bauantrag;

Die Eheleute XXX aus XXX planen den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in Langeneck auf dem Grundstück Flnr. 49 Gemarkung Langeneck. Ein entsprechender Vorbescheid wurde vom Landratsamt Rottal-Inn bereits erteilt. Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen ebenfalls vor. Der Marktgemeinderat beschließt: Dem Bauantrag wird das Einvernehmen erteilt.

Abstimmung: 15:0

 

8. XXX  Guggenberg: Antrag auf Errichtung einer Bushaltestelle;

Die Eheleute XXX beantragen die Versetzung der bestehenden Schulbushaltestelle von der Einfahrt XXX in Leiten zur Einfahrt nach Guggenberg. Der VU Schemmer hat gegen die Versetzung keine Einwendungen. Der Marktgemeinderat stimmt dem Antrag einstimmig zu.

 

9. Herr und Frau XXX  Rogglfing: Antrag auf Neuerrichtung einer Schulbushaltestelle;

Herr XXX und Frau XXX beantragen die Neuerrichtung einer Schulbushaltestelle an der Kreisstraße PAN 8 bei Ihrem Anwesen Rogglfing, Dorfstraße. Der VU Schemmer hat gegen die neue Haltestelle keine Einwände. Für die Aufstellung bzw. Genehmigung der Haltestelle ist jedoch die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Rottal-Inn zuständig. Der Marktgemeinderat beschließt: Der Antrag der Eheleute XXX wird befürwortet. Er wird der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises zur weiteren Behandlung und Entscheidung vorgelegt.

Abstimmung: 15:0

 

 

10. GVStr. PAN 31- Wagenberg: Sanierung;

Der Marktgemeinderat wurde über die geplante Sanierung der GVStr. PAN 31-Wagenberg informiert. Die Kosten für die Instandsetzung der Straße mit einer Breite von 5,00 m belaufen sich auf ca. 270.000.-€. Nach Ansicht des Marktgemeinderates soll jedoch vor Beginn der Maßnahme die Straße vermessen und die Grundabtretung durch die Anlieger notariell beurkundet werden. Der Marktgemeinderat beschließt:

a. Die GVStr. PAN 31-Wagenberg wird wie besprochen saniert. Bei der Regierung von Niederbayern ist ein entsprechender Zuwendungsantrag nach dem GVFG zu stellen.

Abstimmung 15:0

b. Das Ing. Büro Coplan Eggenfelden wird mit den Ingenieurleistungen zum angebotenen Honorar von 19.592,85 € beauftragt.

Abstimmung: 15:0

 

11. Gewässer III. Ordnung: Maßnahmen für 2015;

Dem Marktgemeinderat wurden die bis zum aktuellen Zeitpunkt eingegangenen Meldungen für die Instandsetzung der Gewässer III. Ordnung durch den Zweckverband bekannt gegeben. Der Marktgemeinderat beschließt folgende Gewässer heuer instand setzen zu lassen:

a. Grasenseer Bach im Bereich des Anliegers Kieswimmer in Bachham,

b. Graben zum Türkenbach in Hickerstall

c. Türkenbach bei Grünwimm, ab der Brücke nach Oberbayern bachaufwärts.

Abstimmung: 15:0

 

12. XXX Marktplatz: Neugestaltung der Fassade;

Herr XXX möchte die Fassade seines Anwesens Marktplatz  neu gestalten. Sein Wunsch wäre es, die Fassade an der Marktplatzseite im „Jugendstil“ zu erneuern. Dazu hat er dem Markt bereits einen Gestaltungsentwurf vorgelegt, der vom Markt an Herrn Leidl vom arc Büro zur Begutachtung vorgelegt wurde. Herr Leidl empfiehlt eine Gestaltung der Fassade nach der heutigen Zeit. Für die Neugestaltung sind nach baurechtlichen und denkmalschutzrechtlichen Vorschriften keine Genehmigungen Seitens des Marktes erforderlich. Gemäß § 144 Abs. 1 Ziffer 1 in Verbindung mit § 14 Abs. 1, Ziffer 2 Baugesetzbuch bedarf jedoch ein Vorhaben, welches erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von baulichen Anlagen zur Folge hat, der Genehmigung der Gemeinde. Im Verlauf der anschließenden umfangreichen Beratung wurde der Sachverhalt auf die Anwendbarkeit der vorgenannten Baurechtsvorschriften hin diskutiert. Es wurde dann mit 13 zu 2 Stimmen beschlossen, dass die von Herrn XXX geplante Maßnahme nicht unter die Vorschriften der § 144 und 14 BauBG fällt, da es sich um keine wesentliche Veränderung des Gebäudes handelt. Somit ist keine Genehmigung durch den Markt erforderlich.

 

13. Bauhof: Ankauf eines WIG-Schweißgerätes;

Die eingegangenen Angebote der Firmen Egger Eggenfelden, Fahsig Zeilarn und Gruber Falkenberg wurden dem Marktgemeinderat vorgetragen und erläutert. Der Marktgemeinderat beschließt: Bei der Fa. Gruber aus Falkenberg wird ein WIG-Schweißgerät „Easy Tig 200 HF“ zum Angebotspreis von brutto 1.757.-€ gekauft.

Abstimmung: 15:0

 

14. Wünsche u. Anträge:

Bauhuber: Hecke bei Bushaltestelle Kindermann zuschneiden;