Sitzungsprotokoll vom 31.03.2016

Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates am Donnerstag, den 31.03.2016 im
Rathaus in Wurmannsquick.

 

Die 16 Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen.

 

Anwesend waren:

  1. Bürgermeister Georg Thurmeier;

Gemeinderäte: 2. Bgm. Renate Mooser, 3. Bgm. Sepp Rettenbeck, Dr. Armin Bauhuber, Hermann Dorfner, Günter Eckbauer, Josef Fraunhofer, Rainer Hausladen, Johann Joachimbauer, Fritz Lohr, Andreas Ries, Maria Sextl, Josef Strobl, Florian Wald, Franz Weinfurtner, Erwin Werner;

Nicht anwesend waren: Stephan Reff

Die Beschlussfähigkeit des Marktgemeinderates ist gegeben und wurde festgestellt.

Vorsitzender: 1. Bürgermeister Georg Thurmeier

Schriftführer: E. Sextl


1. Verlesen des öffentlichen Teiles der letzten Sitzungsniederschrift, der einstimmig genehmigt wurde.
Abstimmung: 16 : 0


2. Information:
- Bauantrag XXX, Putting
- Sportplatz Rogglfing
- Bürgerversammlungen, 05.04.2016 Hirschhorn, 06.04.2016                    
  Rogglfing, 12.04.2016 Wurmannsquick
- Termin Bauausschuß 15.04.2016
- Besichtigung FF-Haus Julbach 04.04.2016


3. Vermögenshaushalt 2016: Beratung;

Dem Marktgemeinderat wurden die Haushaltsansätze des Vermögenshaushaltes vorgetragen und erläutert. Anschließend wurde die Übersicht über den Stand der Schulden, der Rücklagen und der Stellenplan vorgetragen.


4. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2016: Beschluss;

Der Marktgemeinderat beschließt: Die Haushaltsansätze des Verwaltungs- und des Vermögenshaushaltes für das Haushaltsjahr 2016 werden genehmigt.
Der Haushaltsplan schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben
mit 5.438.200 €
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben
mit 5.891.800 €

Abstimmung: 16 : 0


Anschließend wird die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2016 gemäß Art. 65 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern beschlossen.

Abstimmung: 16 : 0


5. Finanzplan 2015-2019: Beschluss;

Dem Marktgemeinderat wurde der Finanzplan für die Jahre 2015 bis 2019 vorgetragen und erläutert. Der Marktgemeinde-rat beschließt: Der Finanzplan für die Jahre 2015 bis 2019 wird genehmigt.

Abstimmung: 16 : 0


6. Brunnen am Marktplatz: Gestaltung und weiteres Vorgehen;
Bürgermeister Thurmeier stellt 2 Gestaltungsvorschläge für den Brunnenbereich vor. Vor einer Beratung und Entscheidung soll sichergestellt werden, daß der Brunnen einwandfrei funktioniert. Demnächst wird eine neue Pumpe installiert und dann beobachtet. Eine Entscheidung über das weitere Vorgehen soll dann bis Juli fallen.

 

7. FFW Martinskirchen: Ankauf eines Fahrzeugs TSF Logistik;

Für das neue FFW-Fahrzeug Martinskirchen wurden nur jeweils  ein Angebot für den Aufbau und das Fahrgestell abgegeben. Das Angebot für den Aufbau incl. gewünschter Ausstattung war von der Fa. Josef Lentner GmbH, Hohenlinden, zum Brutto-Angebotspreis von 107.270 €. Die Fa. Lentner gewährt noch einen Rabatt von 2.975,00 €. Das Angebot für das Fahrgestell war von der Fa. MAN zum Brutto-Angebotspreis von 63.903,00 €. Das ergibt einen Gesamtpreis von 171.173,00 € abzüglich 2.975,00 € Rabatt der Fa. Lentner.
Der Zuschuß der Regierung beträgt 42.000,00 € und die Eigenbeteiligung der FFW Martinskirchen beträgt 15.000,00 €.
Der Marktgemeinderat beschließt: Die Aufträge werden an die Firma Fa. Josef Lentner GmbH, Hohenlinden zum Brutto-Angebotspreis von 107.270,00 € abzüglich 2975,00 € Rabatt und an die Firma MAN zum Brutto-Angebotspreis von 63.903,00 € vergeben.

Abstimmung: 16 : 0


8.  Bebauungsplan Gewerbegebiet Schilling: Beschluss über Bedenken und Anregungen;

Bei der öffentlichen Auslegung des Entwurfes (§ 3 Abs. 2 BauGB) des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Schilling wurden von den Bürgern keine Bedenken und Anregungen vorgebracht.

Es wurden folgende Träger öffentlicher Belange beteiligt:

Abfallwirtschaftsverband  Eggenfelden
Amt für Landwirtschaft u. Forsten Pfarrkirchen
Deutsche Telekom Technik GmbH Regensburg
Amt f. Ländl. Entwicklung  Niederbayern Landau /Isar
E-on Bayern AG (Bayernwerk) Regensburg
Gemeinde Mitterskirchen Mitterskirchen
Landesamt für Denkmalpflege München
Landratsamt Rottal-Inn Tiefbauabteilung Pfarrkirchen
Landratsamt Rottal-Inn Kreisbrandrat Pfarrkirchen
Landratsamt Rottal-Inn Naturschutzbehörde Pfarrkirchen
Landratsamt Rottal-Inn Kreisbaumeister Pfarrkirchen
Landratsamt Rottal-Inn Technischer Umweltschutz Pfarrkirchen
Landratsamt Rottal-Inn Gesundheitsamt Pfarrkirchen
Polizeiinspektion Eggenfelden Eggenfelden
Stadt Eggenfelden Eggenfelden
Staatl. Bauamt Passau, Servicestelle Pfarrk. Pfarrkirchen
Vermessungsamt Pfarrkirchen Pfarrkirchen
Wasserwirtschaftsamt Deggendorf Deggendorf
Regierung v. Niederbayern Landshut


Keine Stellungnahme wurde abgegeben, bzw. keine Einwendungen wurden erhoben von:
Amt f. ländl. Entwicklung Landau a.d. Isar
Gemeinde Mitterskirchen
Landesamt für Denkmalpflege
Landratsamt Technische Abteilung
Polizeiinspektion Eggenfelden
Stadt Eggenfelden
Vermessungsamt Pfarrkirchen
Regierung von Niederbayern

Anregungen und Hinweise wurden vorgebracht von:


a. Bayernwerk AG Regensburg:

Hinweise bzw. Anregungen:

Der Schutzzonenbereich für Kabel bei Aufgrabungen je 0,5m rechts und links der Trassenachse ist zu beachten.
Die Trassen unterirdischer Versorgungsleitungen sind freizuhalten.
Bäume und tiefwurzelnde Sträucher dürfen aufgrund des Baumschutzes (DIN 18920) bis zum Abstand von 2,5m zur Trassenachse gepflanzt werden. Bei Unterschreitung des Abstandes sind geeignete Schutzmaßnahmen durchzuführen.

Das Merkblatt über Baumstandorte und elektrische Versorgungs- und Entsorgungsleitungen“ sowie DVGW-Richtlinie GW 125 sind zu beachten.
Zur elektrischen Versorgung des Gebietes sind Niederspannungskabel und Verteilerschränke erforderlich. Für das Unterbringen der Anlagen in öffentlichen Flächen sind DIN-Vorschriften (DIN 1998) zu beachten. Mögliche Kabelverlegung ist i.d.R. nur in Gehwegen, Versorgungsstreifen, Begleitstreifen oder Grünstreifen ohne Baumbestand möglich.

Bei Gewerbe- und Industriegebiete können Einzelheiten erst angegeben werden, wenn sämtliche Anschlussnehmer, deren Energiewünsche und Lastschwerpunkte bekannt sind.

Abwägung: Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen und im Zuge der Ausführungsplanung berücksichtigt. Auf das Merkblatt über „Baumstandorte und elektrische Versorgungs- und Entsor-gungsleitungen“ sowie der DVGW-Richtlinie GW 125 wird im Bebauungsplan unter Punkt Nr. 12 hingewiesen. Die Bayernwerk AG wird rechtzeitig, mindestens 3 Monate vor Beginn der Baumaßnahme, informiert.


b. Wasserwirtschaftsamt Deggendorf:
Hinweis:
Soweit zur Beseitigung von überschüssigem Niederschlagswasser, das nicht versickert werden kann, ein Regenrückhaltebecken neu geplant wird, ist hierfür ein Wasserrechtsverfahren notwendig. Daneben besteht mit der Bauleitplanung aus wasserwirtschaftlicher Sicht Einverständnis.
Abwägung:
Die Anmerkung wird zur Kenntnis genommen, ein Wasserrechtsverfahren liegt bereits vor.


c. Amt für Landwirtschaft und Forsten Pfarrkirchen
Hinweis:
Es ist darauf zu achten, dass die Bewirtschaftung der anliegenden landwirtschaftlichen Flächen und der umliegenden landwirtschaftlichen Betriebe durch die Planung nicht beeinträchtigt wird.
Abwägung:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Es wird sichergestellt, dass durch die Planung anliegende, landwirtschaftliche Flächen sowie umliegende landwirtschaftliche Betriebe nicht beeinträchtigt werden.


d. Landratsamt Rottal-Inn, Tiefbauverwaltung:
Hinweis:
Für den Anschluss von Straßen an Kreisstraßen sind gemäß Art. 36 Abs. 3, in Verbindung mit Art. 32 und 33 BayStrWG, Vereinbarungen erforderlich. Die Gemeinde wird gebeten, nach Detailplanung 1 Lageplan M= 1:250 mit eingetragenen Anschlussradien, Höhengestaltung und vorgesehener Entwässerung bei der Tiefbauverwaltung einzureichen, damit die Vereinbarung abgeschlossen werden kann.
Wenn eine Erweiterung nach Süden geplant wird, dann ist die bestehende Zufahrt im südlichen Bereich des Bebauungsplanes zu schließen.
Abwägung:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der Erweiterung der Straßenplanung berücksichtigt.


e. Landratsamt Rottal-Inn, Naturschutzbehörde:
Hinweis bzw. Anmerkung:
Die Festsetzung des niedrigsten Kompensationsfaktors von 0,3 bei GRZ 0,5 ist korrekt, wenn festgesetzte grünordnerische Maßnahmen und vorgeschlagene Vermeidungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Einige Festsetzungen sind kaum realisierbar (Gründächer), andere Festsetzungen not-wendig (Regenwasserversickerung). Wenn später in mehreren Fällen die GRZ erhöht wird (über Einzelbefreiung), kann es zum Ausgleichsdefizit kommen.
Abwägung:
Die Anmerkung wird zur Kenntnis genommen und berücksichtigt.
Anmerkung:
Der ermittelte Ausgleichsbedarf von 5.922 m² ist korrekt. Angeführte „interne Ausgleichsflächen“ stellen nicht „anrechenbare Ausgleichsflächen“, sondern „anrechenbare grünordnerische Maßnahmen“ dar, welche für den Kompensationsfaktor von 0,3 notwendig sind. Andernfalls ist dieser niedrige Faktor nicht begründbar.
Abwägung:
Die Anmerkung wird zur Kenntnis genommen. Nach Rücksprache mit XXX werden innerhalb des Geltungsbereiches lediglich Grünflächen mit der entsprechenden Bepflanzung und Unterhaltung festgesetzt. Diese wirken eingriffsmindernd und begründen den niedrigen Kompensationsfaktor von 0,3. Der Ausgleichsbedarf von 5.922 m² ist somit vollständig vom Ökokonto abzubuchen.
Anmerkung:
Für den notwendigen Ausgleich auf „Ökokontofläche“ FlNr. 1411 Gemarkung Martinskirchen, sind noch Planungen vorzulegen, sowie die Ausarbeitung eines qualifizierten Ausgleichsbebauungsplanes bzw. Pflege- und Entwicklungsplanes, als Basis für Meldung an das Bayerische Ökoflächenkataster.
Falls es kein Ausgleichsbebauungsplan, sondern ein Pflege- und Entwicklungsplan wird, ist eine dingliche Sicherung zugunsten des Freistaates Bayern beim Notar einzutragen (Textvorlagen bei UNB).
Abwägung:
Die Anmerkung wird zur Kenntnis genommen. Mit der Ausarbeitung des geforderten Pflege- und Entwicklungsplanes ist bereits die COPLAN AG beauftragt. Dieser Plan liegt spätestens mit der Erschließung des Baugebietes vor.


f. Landratsamt Rottal-Inn, Technischer Umweltschutz:
Anmerkung:
Um bei Wohnanwesen, angrenzend an GE-Flächen, keine unzulässigen Lärmbeeinträchtigungen hervorzurufen, ist es Aufgabe der Bauleitplanung, eine „planerische Konfliktbewältigung“ herbeizuführen.
Von Seiten des Technischen Umweltschutzes wird im Zusammen-hang mit der Lärmproblematik auf das Schreiben „Lärmschutz in der Bauleitplanung“ (24.07.2014) verwiesen (Internetseite des Bayerischen Innenministeriums).
Abwägung:
 Der Einwand wird zur Kenntnis genommen. Die Festsetzung Nr. 9 „Lärmschutz“ wird ergänzt durch: „Es ist von jedem Antragsteller zu prüfen, dass die Richtlinien gemäß der TA Lärm hinsichtlich der angrenzenden Wohnanwesen eingehalten werden (Fl.-Nr. 350, 349/2, 151 und Haus-Nr. 3). Das Schreiben „Lärmschutz in der Bauleitplanung“ wird berücksichtigt.
Anmerkung:
Neben der Rücksicht auf schutzwürde Nutzungen muss vor allem eine gerechte Verteilung der Emissionen auf die in einem Gebiet niederlassungswilligen Betriebe im Mittelpunkt der Planung stehen. Eine oft angewandte Maßnahme war die Festsetzung von sogenannten „immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel“. Die DIN 45691 „Geräuschkontingentierung“ (Dezember 2006) legt nun hierzu ein konkretes Verfahren zur Geräuschkontingentierung in Bebauungsplänen fest und gibt Hinweise zur Umsetzung.
Abwägung:
Der Hinweis auf DIN 45691 „Geräuschkontingentierung“ wird zur Kenntnis genommen und wird weiterhin berücksichtigt.

Anmerkung:
Von Seiten des Technischen Umweltschutzes wird auf Basis der Empfehlungen des Innenministeriums (wie T.U. Stellungnahme vom 23.08.2011, im Rahmen der vorzeitigen Behördenbeteiligung) angeraten, für das gesamte Plangebiet (inkl. pot. GE-Erweiterung im Süden lt. FNP) von einem Ing. Büro eine GE-Flächenkontingentierung durchführen zu lassen und diese als Festsetzung in den Bebauungsplan zu übernehmen.
In den plan- und textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes, unter Punkt 9 Lärmschutz und in der Begründung unter 7.8 Lärmschutz, wurde zwar auf die Einhaltung gewisser „Lärmkontingente“ hingewiesen; seitens des Unterzeichners ist daher nicht klar, inwieweit bereits für das gesamte Gewerbegebiet GE-Schilling (incl. Südl. GE-Erweiterung) schalltechnische Untersuchungen und Geräuschkontingentierungen von einem Ing. Büro durchgeführt wurden. Konkrete Festsetzungen wären in den Bebauungsplan zu übernehmen.
Abwägung:
Die Anmerkung wird zur Kenntnis genommen. Da es noch nicht sicher ist, ob eine GE-Gebietserweiterung, wie im FNP auf der Fl.-Nr. 348 dargestellt erfolgt, wird dieser Punkt erst bei der Erweiterung behandelt. Für den Bebauungs-plan „GE Schilling“ sind die Festsetzungen unter Punkt 9 im Bebauungsplan ausreichend.

g. Landratsamt Rottal-Inn, Gesundheitsamt:
Anmerkungen:
Mit der Ausweisung des Gewerbegebietes besteht grundsätzlich Einverständnis unter folgenden Voraussetzungen:
-Anschluss des Baugebietes an zentrale Wasserversorgung des Marktes Wurmannsquick. Entnahme nur noch aus öffentlicher Wasserversorgung.
-Anfallende Hausabwässer sind der kommunalen Abwasserbehandlungsanlage zuzuführen. Die anfallenden Abwässer dürfen nicht chemisch verunreinigt sein.
-Anfallender gewerblicher Sondermüll ist getrennt nach Fraktionen zu erfassen und geordnet zu verwerten und zu entsorgen.
Abwägung:
Die Anmerkungen werden zur Kenntnis genommen und werden im Bebauungsplan unter Punkt Nr. 12 „Hinweise“ mit aufgenommen.

h. Landratsamt Rottal-Inn, Kreisbrandrat:
Hinweise:
Auf die Vorschrift des Art. 5 BayBO (Zugänge und Zufahrten auf Grundstücken), sowie auf die Richtlinien über Flächen für Feuerwehren auf Grundstücken (DIN 14090) wird hingewiesen.
Abwägung:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Vorschrift des Artikel 5 BayBO (Zugänge und Zufahrten auf Grundstücken) sowie die Richtlinien über Flächen für Feuerwehren auf Grundstücken (DIN 14090) werden beachtet bzw. berücksichtigt.

Hinweis bzw. Anmerkung:
Die Öffentliche Wasserleitung ist mindestens so auslegen, dass bei gleichzeitiger Benutzung von 2 nächstgelegenen Hydranten-Überflurhydranten (DIN 3222) ein Förderstrom von je 96m³ über 2 Stunden, bei einer Förderhöhe von 4 bar, erreicht wird. Der Ausbau der Hydrantenleitung soll möglichst als Ringleitung erfolgen.
Der Abstand der Hydranten untereinander soll nicht größer als 100-120 Meter sein. Sie müssen außerhalb des Trümmerschatten am Fahrbahnrand eingebaut werden. Wo die geforderte Leistung der Wasserleitung nicht erreicht werden kann und in einem Umkreis von 300m keine ausreichende unabhängige Löschwasserversorgung zur Verfügung steht, sind Löschwasserbehälter mit mindestens 150m³ Wasserinhalt zu erstellen.
Ausrüstung und Ausbildung der örtlich zuständigen Feuerwehr muss jeweils den Erfordernissen des Schutzbereiches angepasst sein. Das gilt insbesondere bei der Ansiedlung von Industrie- und Gewerbebetrieben oder anderer Einrichtungen.

Abwägung:
Die Anmerkungen werden zur Kenntnis genommen und werden in die Straßenplanung bei Realisierungsmaßnahme übernommen.

i. Staatliches Bauamt Passau, Servicestelle Pfarrkirchen:
Hinweise zur Erschließung:
Keine Zufahrten oder Zugänge aus dem GE zur B 20. Erschließung der Grundstücke ausschließlich über PAN 31.
Der geplante Pflegeweg soll über gesamte Länge des Baugebietes gebaut werden, damit Unterhaltung und Pflege der geplanten Eingrünung von dort aus möglich ist. Der Unterhaltung von der B 20 aus kann nicht zugestimmt werden.
Abwägung:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Erschließung ist ausschließlich von Westen her geplant. Eine Anbindung an die B 20 ist nicht vorgesehen. Der Pflegeweg wird nach Norden bis zum Grundstück 349/2 verlängert, gleichzeitig wird die Grünfläche auf dem Grundstück 349/2 zurückgenommen, sodass eine Pflege der dieser Fläche, abseits der Flächen B 20, si-chergestellt ist.
Hinweis zur Regenwasserbeseitigung:
Der B 20 und deren Nebenanlagen (Gräben, Mulden, Einlaufschächte etc.) dürfen keine Oberflächenwasser zugeleitet werden…“
Abwägung:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und als Festsetzung unter Punkt 8.1.4 im Bebauungsplan aufgenommen.

Hinweis bzw. Anmerkung zum Verkehrslärmschutz:
Das Gewerbegebiet befindet sich im Bereich des Verkehrslärms der B20, deshalb sind Lärmgrenzwerte der 16. BImSchV in schutzbedürftigen Räumen einzuhalten (Tabelle 1, 24. BImSchV). Diese betragen 69/59 dB(A) tags/nachts.
Für Büros und Vortags- / Konferenzräume sind i.d.R. nur Tagesgrenzwerte relevant; für Schlafräume sind auch die Nachtgrenzwerte einzuhalten.
Art und Umfang der Schallschutzmaßnahmen richten sich nach der 24. BImSchV. Zum Nachweis, ob die Lärmgrenzwerte im GE eingehalten sind, ist dem Staatlichen Bauamt ein rechnerischer Nachweis von einem auf diesem Gebiet spezialisiertem Ingenieurbüro vorzulegen. Bei einer Überschreitung der Grenzwerte sind geeignete Abhilfemaßnahmen im Bebauungsplan festzulegen.
Abwägung:
Die Anmerkung wird zur Kenntnis genommen. Wohn- und Aufenthaltsräume sind nur für die bereits bestehende Bebauung im GEB festgesetzt. Im GE sind nur Nutzungen nach § 8 Abs. 1 und 2 Baunutzungsverordnung zulässig und damit Wohn- und Aufenthaltsräume ausgeschlossen. Daher ist ein Lärmgutachten vorerst nicht notwendig.

Anmerkungen zu Werbeanlagen:
Werbeanlagen, die von der B 20 aus sichtbar sind, müssen so gestaltet sein, dass eine längere Blickabwendung des Fahrzeuglenkers nach aller Erfahrung nicht erforderlich ist. Diese bedeutet insbesondere:
Nicht überdimensioniert; blendfrei (keine reflektierenden Folien verwenden); nicht beweglich und in Sekundenbruchteilen erfassbar. Diese Anforderungen sind dann erfüllt, wenn der Firmenname in unaufdringlicher Farbgebung, auch von außen oder innen beleuchtet, am Gebäude angebracht ist und die Größe das übliche Maß eines Firmennamens am Betriebsgebäude nicht übersteigt. Festlegungen in den textlichen Festsetzungen mit aufnehmen.
Mit den Maximalgrößen der Werbeanlagen an Wand / Dachflächen von H x B = 1,0 x 5,0m besteht Einverständnis.
Abwägung:
Die Anmerkungen werden zur Kenntnis genommen, die textlichen Festsetzungen unter Punkt 3.1.6 des Bebauungsplanes werden entsprechend ergänzt.


j. Deutsche Telekom Technik GmbH Regensburg:

Hinweise:

Aus wirtschaftlichen Gründen ist eine unterirdische Versorgung des Neubaugebietes durch die Telekom nur bei Ausnutzung aller Vorteile einer koordinierten Erschließung möglich. Wir beantragen daher folgendes sicherzustellen:
Dass für Ausbau des Telekommunikationsliniennetzes im Erschließungsgebiet eine ungehinderte, unentgeltliche und kostenfreie Nutzung der künftigen Straßen und Wege möglich ist.

Eine rechtzeitige und einvernehmliche Abstimmung der Lage und der Dimensionierung der Leitungszonen vorgenommen wird und die Koordinierung der Tiefbaumaßnahmen für Straßenbau und Leitungsbau durch den Erschließungsträger erfolgt.

Wir bitten dem Vorhabenträger aufzuerlegen, dass dieser für das Vorhaben einen Bauablaufzeitenplan aufstellt und mit uns unter Berücksichtigung der Belange der Telekom, abzustimmen hat, damit Bauvorbereitung, Kabelbestellung, Kabelverlegung, Ausschreibung von Tiefbauleistungen usw. rechtzeitig eingeleitet werden können. Für unsere Baumaßnahme wird eine Vorlaufzeit von 4 Monaten benötigt.

Abwägung:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und werden weiterhin berücksichtigt. Die Deutsche Telekom Technik GmbH wird rechtzeitig, mindestens jedoch 4 Monate vor Beginn der Baumaßnahme, kontaktiert.

Anmerkung:
In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausreichende Trassen mit einer Leitungszone für die Unterbringung der Telekommunikationslinien vorzusehen. Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das „Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 1989 – siehe hier u.a. Abschnitt 3 – zu beachten. Wir bitten sicherzustellen, dass durch die Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien nicht behindert werden.
Abwägung:
Die Anmerkung wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise des „Merkblattes über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen“ werden beachtet. Zusätzlich wird im Bebau-ungsplan unter Punkt 12 darauf hingewiesen.


k. Abfallwirtschaftsverband Isar-Inn, Eggenfelden:

Einwand und Empfehlung:
Die Verkehrserschließung des Gebietes erfolgt durch eine 6m breite Stichstraße ohne Wendehammer am Ende. Gem. § 16 Nr. 1 Unfallverhütungsvorschriften darf Müll in Straßen nur abgeholt werden, wenn die Zufahrt zu Müllbehälterstandplätzen so angelegt ist, dass ein Rückwärtsfahren nicht erforderlich ist. Bei Sackgassen bzw. am Ende der Bebauung muss eine ausreichend dimensionierte Wendemöglichkeit geschaffen werden.
Hier liegt keine Wendemöglichkeit vor, deshalb müssen Abfallbehälter zur nächsten, ganzjährig befahrbaren Straße gebracht werden.
Es wird empfohlen, die betroffenen Grundstückseigentümer/innen rechtzeitig und schriftlich auf diese Problematik hinzuweisen.

Abwägung:
Der Einwand wird zur Kenntnis genommen. Da das Einfahren des AWV in den Gewerbebereich nicht möglich ist, sind die Tonnen an die PAN 31 von den Anliegern zu erbringen. Die entsprechende Aufstellfläche ist innerhalb des Bebauungsplanes gekennzeichnet. Der Einwand und die Empfehlung sind ebenfalls in der Begründung, unter Punkt 7.5 aufgeführt.

Abstimmung: 16 : 0


9. Antrag 9.Klasse: Zuschuß für Abschlußfahrt;

Die 9.Klasse der Mittelschule Wurmannsquick unternimmt zum Schuljahresende eine Klassenfahrt nach Hamburg und bittet den Markt Wurmannsquick um einen Zuschuß.
Da die 9.Klasse aber in den Bereich des Schulverbandes Wurmannsquick-Mitterskirchen-Geratskirchen fällt, wird der Antrag an den Schulverband weitergereicht.


10. XXX, Purmannstraße 10: Antrag auf Errichtung einer Stützmauer;
XXX möchte eine Stützmauer an seiner Grundstücksgrenze, Fl-Nr. 621/16 Gemarkung Hickerstall zum Kinderspielplatz, Fl-Nr. 253/14 Gemarkung Hickerstall errichten. Durch das Grundstück verläuft aber an der seitlichen Grenze  eine Wasser- und Kanalleitung. Bei einem Gespräch am 29.03.2016 zwischen XXX und dem Bürgermeister wurde vereinbart, daß die Leitungen im Grundstück verbleiben und im Bereich der Leitungen keine Tiefwurzler gepflanzt werden. Die Stützmauer wird genehmigt, jedoch soll im Bereich der Leitungen keine feste Mauer sondern evtl. Pflanzringe gesetzt werden. Eine Vereinbarung soll die Details aufgrund der Besprechung vom 29.03.2016 regeln.

Abstimmung: 16 : 0


11. Städtebauliche Entwicklung: Rahmenplan;
Bürgermeister Thurmeier informiert den Gemeinderat über eine Anregung der Regierung von Niederbayern, einen Rahmenplan für den Bereich der Feuerhausgasse zu erstellen. Es sollen Angebote eingeholt werden.


12. Bücherei Wurmannsquick: UV-Schutzfolien für Fenster;
Damit die Bücher in der Bücherei besser vor der UV-Einstrahlung geschützt werden, möchte die Bücherei die Fenster mit UV-Schutzfolien bekleben. Die Kosten betragen ca. 850 €. Der Marktgemeinderat beschließt den Ankauf der UV-Schutzfolien. Die vorhandenen Vorhänge müssen abgenommen werden. 

Abstimmung: 16 : 0


13. Flurneuordnung Rogglfing: Zustimmung zur Übernahme der Straßen, Wege und Gewässer;
Die Gemeinde übernimmt Eigentum und Unterhalt der Gemeinde-straßen, der öffentlichen Feld- und Waldwege, der beschränkt öffentlichen Wege, der Gewässer und der Landschaftspflegeflächen die die Teilnehmergemeinschaft
Rogglfing im Flurbereinigungsplan entsprechend dem Entwurf ausweisen wird.
Darüber hinaus werden die für gemeindliche Landschaftspflegemaßnahmen vorgesehenen Flächen Fl-Nr. 423, 325/2 und 356 in Eigentum und Unterhalt übernommen.

Abstimmung: 16 : 0


14. Wünsche und Anträge:
Strobl: Hecke schneiden, Hirschhorn, Siedlung Hochreiter    
        Straße

 


Wurmannsquick, den …………………………………………

Vorsitzender: ………………………………   Schriftführer: ………………………………