Sitzungsprotokoll vom 31.10.2018

Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates am Donnerstag, den 31.10.2018 im

Rathaus in Wurmannsquick.

 

Die 16 Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen.

 

Anwesend waren:

 

  1. Bürgermeister Georg Thurmeier;

Gemeinderäte: 3. Bgm. Sepp Rettenbeck, Dr. Armin Bauhuber, Hermann Dorfner, Günter Eckbauer, Josef Fraunhofer, Rainer Hausladen, Johann Joachimbauer, Stephan Reff, Andreas Ries, Maria Sextl, Josef Strobl, Franz Weinfurtner, Erwin Werner

Nicht anwesend waren: 2. Bgm. Renate Mooser, Fritz Lohr, Florian Wald

Die Beschlussfähigkeit des Marktgemeinderates ist gegeben und wurde festgestellt.

Vorsitzender: 1. Bürgermeister Georg Thurmeier

Schriftführer: Andreas Birneder

 

 

  1. Verlesen des öffentlichen Teiles der letzten Sitzungsniederschrift, der einstimmig genehmigt wurde.

Abstimmung: 14:0

 

 

  1. Information:
  • Nächste Sitzung am 22.11.2018
  • Volkstrauertag am 18.11.2018
  • ÖDP-Kreistagsfraktion, Veranstaltung „Menschlich, gerecht, nachhaltig: Die Gemeinwohlökonomie
  • am 26.11.2018

 

 

  1. Eglsee IV: Information Bebauungsplanänderung

Dem Marktgemeinderat wird der Entwurfsplan und Textteil von Landschaftsarchitekt Herrn Breinl, Reisbach zur 1. Bebauungsplanänderung „Eglsee IV“ vorgetragen.

Die geplante Änderung bezieht sich auf die Parzelle 17, Fl.-Nr. 621/12, Gemarkung Hickerstall sowie den ursprünglich ausgewiesenen Spielplatz nördlich davon.

Der Eigentümer der Parzelle (MGR Eckbauer) beabsichtigt durch die geplante Erweiterung seines Grundstückes um die Fläche des Spielplatzes zwei Doppelwohnhäuser zu errichten. Ziel ist die Baugenehmigung im Genehmigungsfreistellungsverfahren zu erhalten. Daher sollten die neuen Festsetzungen an das Bauvorhaben angepasst werden. Die Grundflächenzahl (GRZ) ist von 0,30 auf 0,35 zu erhöhen.

Durch den Wegfall des Spielplatzes werden als zusätzliche ökologische Ausgleichsfläche ca. 550 m² vom Ökokonto der Gemeinde benötigt.

Die Bebauungsplanänderung kann lt. Bauamt im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden.

 

 

  1. Feuerwehrhaus Hirschhorn: Reparatur Heizung

Im Feuerwehrhaus Hirschhorn wird eine Gasheizung betrieben. Diese ist defekt. Eine Instandsetzung würde den Bestandsschutz der Anlage aufheben.

Da bereits ein Gastank besteht ist eine neue Gasheizung angedacht. Es würden vier neue Heizkörper installiert werden. Die Verlegung neuer Heizrohre gestaltet sich baulich als wenig problematisch. Ein Heizungsbauer hat eine Kostenschätzung von ca. 10.000 Euro abgegeben. Der Marktgemeinderat erklärt sich einverstanden, dass eine neue Heizung installiert werden soll. Dazu soll die Verwaltung mehrere Angebote einholen.

 

 

  1. Flächennutzungsplan Wurmannsquick: Kindermanngelände

Im Bereich des neuen Regenrückhaltebeckens beim „Kindermanngelände“ ist angedacht zwei neue Gewerbeflächen mit jeweils ca. 2000 m² auszuweisen.

Der bestehende Flächennutzungsplan weist hier derzeit Grünflächen aus. Eine Änderung wäre diesbezüglich erforderlich in „GE“, damit daraus ein Bebauungsplan entwickelt werden kann.

Der Marktgemeinderat diskutiert auch ob in diesem Zuge eine „große“ Änderung (weitergehende Planung auch im Bereich alter Sportplatz bis zum Rastorfer Ring) sinnvoll wäre. Diesbezüglich solle aber vorerst mit den Grundstückseigentümern gesprochen werden.

Erst nachdem hier die Meinungen bekannt sind wird der Marktgemeinderat über den Umfang der FNP-Änderung entscheiden sowie ein Planer beauftragt werden.

 

 

  1. Mobilfunkanlage Wurmannsquick: Standortfrage

Es wurde die Anfrage der Firma Abel Mobilfunk GmbH & Co. KG vorgestellt, welche im Auftrag der DFMG Deutschen Funkturm GmbH (Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom) für den Ausbau der Mobilfunkstandorte beauftragt wurde.

Grund für die Anfrage ist, dass der bisherige Standort in der Öttingerstr. voraussichtlich im Jahr 2020 aufgegeben werden muss, da der bestehende Vertrag nicht verlängert wird.

Es handle sich um einen 20-25 m hohen Mobilfunkmasten. Maximal können darauf 3 verschiedene Anbieter ihre Anlage errichten.

Von der Fa. Abel wurden zwei Standorte (Gewerbegebiet Schilling bzw. Simbacherstraße beim Aussichtspunkt B20) auf Gemeindegrund vorgeschlagen. Die Lagepläne dazu wurden gezeigt.

Seitens des Marktgemeinderates wurde noch ein dritter Standort zur Prüfung vorgeschlagen: Wasserwerk Leiten

Der Marktgemeinderat beschließt:

Es wird grundsätzlich die Bereitschaft erklärt Gemeindegrund für die Errichtung einer neuen Mobilfunkanlage zur Verfügung zu stellen. Die Standortfrage ist noch zu klären.

Abstimmung: 14 : 0

 

 

  1. Kooperatorhaus Martinskirchen: Zuschussantrag

Die Kath. Filialkirchenstiftung Martinskirchen stellt einen Zuschussantrag für die Renovierung des Kooperatorhauses, nachdem nun alle Baumaßnahmen abgeschlossen sind.

Der Marktgemeinderat hat zu einem früheren Zuschussantrag schon am 08.03.2018 beraten. Der Beschluss wurde gezeigt.

Die endgültige Kostenaufstellung wurde gezeigt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 203.000 Euro, der Anteil der Filialkirchenstiftung beträgt 84.925 Euro. Die Kosten für Sanierung Keller, EG und Außenanlagen belaufen sich auf 157.914,94 €.

Der Marktgemeinderat beschließt:

Der Filialkirchenstiftung wird ein Zuschuss in Höhe von 6.300 € gewährt.

Abstimmung: 14 : 0

 

 

  1. XXX, Rogglfing: Bauantrag

XXX beantragen den Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf der Fl.-Nr. 279/4 Gemarkung Rogglfing. Das Baugrundstück liegt im Bebauungsplan „Sportplatzsiedlung II“.

Das Bauvorhaben überschreitet die Baugrenze im südlichen Bereich und bedarf somit einer Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB, da es den Festsetzungen des Bebauungsplanes widerspricht.

Der Marktgemeinderat beschließt:

Dem vorliegenden Bauantrag wird eine entsprechende Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB sowie das Einvernehmen erteilt.

Abstimmung: 14 : 0

 

 

  1. XXX, Am Reiterfeld: Bauantrag

XXX beabsichtigt die Erweiterung der bestehenden Lagerhalle um eine Lkw-Werkstatt auf der Fl.-Nr. 410/10, Gemarkung Hirschhorn. Das Bauvorhaben liegt im Bebauungsplan „Gewerbegebiet Hirschhorn I“ und überschreitet die Baugrenze auf der Nordseite mit dem Vordach um 2,94 m bzw. auf der Ostseite um ca. 2,80 m und bedarf somit einer Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB.

Der Marktgemeinderat beschließt:

Dem vorliegenden Bauantrag wird eine entsprechende Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB sowie das Einvernehmen erteilt.

Abstimmung: 14 : 0

 

 

  1. XXX, Langeneck: Bauantrag

XXX stellt einen erneuten Bauantrag für den Neubau einer Lagerhalle auf den Fl.-Nr. 346 und 347, Gemarkung Langeneck.

Es handelt sich um die Erweiterung eines bestehenden Gewerbebetriebes.

Der neue Bauantrag soll den am 02.08.2018 behandelten Bauantrag ersetzen. Das geplante Vorhaben liegt nun im Bereich der Entwicklungssatzung Langeneck (Innenbereich).

Der Marktgemeinderat beschließt:

Dem vorliegenden Bauantrag wird das Einvernehmen erteilt.

Abstimmung: 14 : 0

 

 

  1. XXX, Marktplatz: Bauanfrage

XXX stellt eine Bauvoranfrage für die Aufstockung des bestehenden Carports auf der Fl.-Nr. 71, Gem. Wurmannsquick. Dadurch soll eine neue Wohnung entstehen. Die Aufstockung würde direkt an das bestehende Feuerwehrhaus angebaut werden. Das Fenster in der Wohnung des Feuerwehrhauses würde dadurch verbaut werden.

Der Marktgemeinderat diskutierte das Vorhaben und signalisiert grundsätzlich Zustimmung. Jedoch ist der jetzige Zeitpunkt ungünstig. Es ist abzuwarten was nach Fertigstellung des neuen Feuerwehrhauses mit dem alten Feuerwehrhaus gemacht wird.

 

  1. Kindergarten Rogglfing: Anbau Außentreppe

Aufgrund der Betreuung von U3-Kindern ist ein zweiter Fluchtweg für den Kindergarten vorschrieben.

Vom Ingenieurbüro Rinner, Hebertsfelden wurde ein Vorabzug für den Eingabeplan vorgestellt. Sofern keine Einwände bestehen wird der Eingabeplan fertig gestellt und für die Vorlage an das LRA vorbereitet.

Der Marktgemeinderat beschließt:

Der Bürgermeister wird ermächtigt dem Eingabeplan das Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmung: 14 : 0

 

 

  1. Bauhof: Beschaffung Elektroprüfgeräte

Bauhofmitarbeiter Schwarzmaier hat den Fachlehrgang „Elektrofachkraft für Tätigkeiten als Hausmeister“ erfolgreich abgeschlossen. Um die vorgeschriebene Elektroprüfung an den Geräten auch ausführen zu können werden verschiedene Elektrotestgeräte benötigt.

Es wurden zwei Angebote eingeholt. Günstigster Anbieter ist die Fa. Ludwig Watzinger, Wurmannsquick zum Angebotspreis von 4.231,64 €, brutto.

Der Marktgemeinderat beschließt:

Das Angebot der Fa. Ludwig Watzinger wird angenommen.

Abstimmung: 14 : 0

 

 

  1. Kläranlage Hirschhorn: Beschaffung Abzugschrank

Für das Labor der neuen Kläranlage ist ein Abzugschrank (Abzughaube aus Vollkernlaminat über Arbeitstisch) erforderlich. Dem Marktgemeinderat wurde das Angebot der Fa. Probst, Zachenberg vorgestellt und erläutert. Der Angebotspreis beläuft sich auf 9.052,69 Euro, brutto.

Der Marktgemeinderat beschließt:

Das Angebot der Fa. Probst wird angenommen.

Abstimmung: 14 : 0

 

 

  1. Dorfladen Rogglfing: Mietvertrag

Dem Marktgemeinderat wurde der Entwurf des Mietvertrags für den Dorfladen Rogglfing vorgestellt und erläutert.

Laufzeitbeginn ist der 13.11.2018. Für die ersten drei Jahre fällt keine Miete an, im Anschluss erfolgsabhängig bis zu max. 1.000 €/Jahr. Als Nebenkosten werden Stromkosten und anteilig Heizkosten in Rechnung gestellt.

Der Marktgemeinderat beschließt:

Der Mietvertrag wird genehmigt.

Abstimmung: 14 : 0

 

 

  1. Dorfladen Rogglfing: Antrag auf Bürgschaftsübernahmen

Die Dorfladen Rogglfing UG stellt einen Antrag auf zwei Bürgschaftsübernahmen:

 

  1. Bürgschaft für die Fördermittel des Amts für ländliche Entwicklung i.H.v. max. 41.800 €.

Das ALE benötigt zur Absicherung der Fördermittel eine Bürgschaft der Marktgemeinde bis zur max. Höhe des ausgezahlten Förderbetrags.

Der Marktgemeinderat beschließt:

Die Bürgschaft wird übernommen.

Abstimmung: 14 : 0

 

  1. Bürgschaft für ein beantragtes Bankdarlehen i.H.v. 30.000 €.

Großteils wird die Bürgschaft hier von der Bürgschaftsbank Bayern abgedeckt. Es wird gebeten, ob die Marktgemeinde für eine weitere Sicherheitenstellung eine Bürgschaft i.H.v. 10.000 € übernimmt.

Der Marktgemeinderat beschließt:

Die Bürgschaft kann befristet auf die Laufzeit des Bankdarlehens übernommen werden.

Abstimmung: 14 : 0

 

 

  1. Wünsche und Anträge

Weinfurtner: Information über Auslastung Belegung Bürgertreff

Werner: Licht Bushäuschen

 

 

Wurmannsquick, den ………………………………………

 

Vorsitzender:………………………………………     Schriftführer:………………………………