Sitzungsprotokoll vom 28.05.2015

Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates am Donnerstag, den 28.05.2015 im

Rathaus in Wurmannsquick.

 

 

Die 16 Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen.

 

Anwesend waren:

1. Bürgermeister Georg Thurmeier;

Gemeinderäte: 2. Bgm. Renate Mooser, 3. Bgm. Sepp Rettenbeck, Dr. Armin Bauhuber, Günter Eckbauer, Josef Fraunhofer, Johann Joachimbauer; Fritz Lohr, Stephan Reff, Andreas Ries, Josef Strobl, Florian Wald, Franz Weinfurtner, Erwin Werner;

Nicht anwesend waren: Hermann Dorfner, Rainer Hausladen, Maria Sextl;

Die Beschlussfähigkeit des Marktgemeinderates ist gegeben und wurde festgestellt.

Vorsitzender: 1. Bürgermeister Georg Thurmeier

Schriftführer: W. Schreiber

 

1. Verlesen des öffentlichen Teiles der letzten Sitzungsniederschrift, der einstimmig genehmigt wurde.

 

2. Information:

-Fronleichnam am 04.06.

-Breitbandausbau, Mitteilung über derzeitigen Sachstand

-KSK Wurmannsquick, Jahresfest am 30.05.

 

3. 380 kV-Leitung: Stellungnahme des Marktes Wurmannsquick zum Raumordnungsverfahren;

Bürgermeister Thurmeier trägt dem Marktgemeinderat den von ihm ausgearbeiteten Entwurf für die Stellungnahme des Marktes Wurmannsquick zum Raumordnungsverfahren für die 380 kV Freileitung vor. Bei diesem Entwurf wurde zu jeder der bislang vorhandenen Trassenvarianten Stellung genommen. Im Verlauf der Beratung wurde von 3. Bgm. Sepp Rettenbeck ein Änderungsantrag zur Stellungnahme des Bürgermeisters vorgelegt. Dieser Antrag unterscheidet sich in der Hauptsache darin, dass im Gegensatz zur Stellungnahme Thurmeier keine Aussagen zu den einzelnen Trassen getroffen werden und in Bezug auf den Beschluss vom 03.07.14 der Ausbau strikt abgelehnt wird. Es wurde anschließend ausführlich über die beiden Stellungnahmen diskutiert. Dabei wurden, wie bereits in der letzten Sitzung die Vor- und Nachteile der einzelnen Stellungnahmen bzw. Entwürfe zur Sprache gebracht. Am Ende der Beratung wurde die Frage, ob eine Stellungnahme zu den einzelnen Trassenvarianten abgegeben werden soll oder nicht, zur Abstimmung gebracht. Es wurde mit 8 zu 6 Stimmen beschlossen, zu den Trassenvarianten Aussagen in der Stellungnahme des Marktes zu treffen.

 

4. XXX Seestraße: Antrag auf Vorbescheid;

Herr XXX stellt einen Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Ersatzwohnhauses auf dem Grundstück FlNr. 174 Gemarkung Langeneck. Das alte Wohnhaus wird nach Aussage des Antragstellers abgebrochen, bzw. nicht mehr für Wohnzwecke genutzt. Der Marktgemeinderat beschließt: Dem vorliegenden Antrag auf Vorbescheid wird das Einvernehmen erteilt.

Abstimmung: einstimmig

 

5. XXX u. XXX: Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Eheberg II“;

Herr XXX und Herr XXX stellen einen Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Eheberg II“ für den Neubau eines Carports mit Lagerschuppen. Das Bauvorhaben soll außerhalb der Baugrenzen des Bebauungsplanes errichtet werden. Der Marktgemeinderat beschließt: Der Antrag auf isolierte Befreiung wird genehmigt.

Abstimmung: einstimmig

 

6. XXX und XXX Hirschhorn: Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Eheberg II“;

Die Eheleute XXX beantragen die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Eheberg II“ für den Neubau eines Carports. Das Bauvorhaben soll außerhalb der Baugrenzen des Bebauungsplanes errichtet werden. Der Marktgemeinderat beschließt: Der Antrag auf isolierte Befreiung wird genehmigt.

Abstimmung: einstimmig

 

7. XXX Schloßbergstraße: Bauantrag;

Herr XXX möchte auf seinem Grundstück Flnr. 587/6 Gemarkung Hirschhorn im Gewerbegebiet eine Lager- und Maschinenhalle errichten. Der Marktgemeinderat erteilt dem Bauantrag das Einvernehmen.

 

Abstimmung: einstimmig (MGR Eckbauer hat gem. Art. 49 GO an der Beratung u. Abstimmung nicht teilgenommen.)

 

8. XXX Purmannstraße: Bauantrag;

Beim Bauantrag des Herrn XXX sind Zweifel aufgetreten, ob er den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Eglsee IV“ entspricht und somit gemäß Art. 58 Bayerischer Bauordnung im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden kann. Vor einer weiteren Beratung und Entscheidung soll das Landratsamt-Bauamt um Prüfung des Bauantrages hinsichtlich der Genehmigungsfreistellung gebeten werden. Sollte die Genehmigungsfreistellung möglich sein, so wird sie vom Markt anschließend erteilt. Sollte sie nicht möglich sein, erhält der Antragsteller eine entsprechende Mitteilung.

 

9. GVStr. Martinskirchen – Grasensee: Parkstreifen bei der Kolomann Kirche in Grasensee;

Die TG der Flurbereinigung wäre bereit und schlägt vor, an der GVStr. Martinskirchen-Grasensee im Bereich der Kirche St. Kolomann einen Parkstreifen von ca. 90 Meter Länge zu errichten. Es könnten dann ca. 15 PKW von Grasensee her in Richtung Martinskirchen parken. Die für den Markt bei der Maßnahme anfallenden Kosten betragen ca. 5.000.-€. Nach Ansicht des Marktgemeinderates sind die von der Flurbereinigung genannten Kosten eindeutig zu hoch. Der Marktgemeinderat beschließt: Der Vorschlag der Flurbereinigung mit einer Kostenbeteiligung des Marktes von 5.000.-€ wird abgelehnt. Es soll versucht werden nach Rücksprache und in Zusammenarbeit mit der TG eine kostengünstigere Lösung zu finden.

Abstimmung: einstimmig

 

10. XXX Zattlerstraße: Antrag auf Aufstellung eines „Stolpersteines“;

Herr XXX beantragt die Aufstellung eines sog. „Stolpersteines“ für den im KZ- Ausschwitz im Jahre 1942 ermordeten Wolfgang Kroll. Die Familie Kroll hat gegen die Aufstellung keine Einwände. Der Marktgemeinderat beschließt: Beim ehemaligen Anwesen Kroll, Marktplatz 38 wird zum Andenken an Herrn Wolfgang Kroll ein „Stolperstein“ angebracht. Die Kosten werden vom Markt Wurmannsquick übernommen.

Abstimmung: 10 : 4

 

11. Datenschutzbeauftragte für Wurmannsquick: Beschlussaufhebung;

Der Marktgemeinderat beschließt: Der Beschluss vom 13.12.2012 über die Bestellung von Frau XXX zur gemeindlichen Datenschutzbeauftragten wird aufgehoben.

Abstimmung: einstimmig

 

12. GVStr. Etzenberg-Grünthal: Genehmigung von Nachtragsangeboten;

Die Fa. Berger Bau reicht beim Markt 4 Nachtragsangebote für geänderte bzw. zusätzliche Arbeiten für die Stabilisierung der Böschung, beim Böschungsrutsch der GVSt. Etzenberg-Grünthal ein. Dem Marktgemeinderat werden diese Nachträge im Einzelnen vom Bürgermeister erläutert. Aufgrund des Baufortschrittes wurden die Arbeiten vom Bürgermeister bereits in Auftrag gegeben. Die Kosten in Höhe von 12.701,50 € müssen jedoch vom Ing. Büro Gebauer noch geprüft werden. Der Marktgemeinderat beschließt: Die vier Nachträge mit einer voraussichtlichen Gesamtsumme von brutto 12.701,50 € werden genehmigt.

Abstimmung: einstimmig

 

13. FF Lohbruck: Erneuerung Außenputz am Feuerwehrhaus;

Die FF Lohbruck möchte den schadhaften Außenputz an ihrem Feuerwehrhaus erneuern. Dabei soll der Markt die anfallenden Materialkosten übernehmen. Die Feuerwehr erledigt alle erforderlichen Arbeiten. Der Marktgemeinderat ist damit einstimmig einverstanden.

 

14. FF Hickerstall: Malerarbeiten am Feuerwehrhaus;

Am Gerätehaus der FF Hickerstall sind Malerarbeiten notwendig. Dabei soll der Markt die Kosten für die Farben übernehmen. Die Feuerwehr erledigt alle anfallenden Arbeiten. Der Marktgemeinderat ist damit einstimmig einverstanden.

 

15. Wünsche u. Anträge:

Reff: Abrechnung für Feuerwehreinsätze;

Mooser: Asphaltierung Schloßbergstraße;

Lohr: Gemeindestraßen, Mähen der Böschungen Fa. Wolfsberger

Strobl: Bürgerversammlung zur Dorferneuerung in Hirschhorn;

 

Wurmannsquick, den ………………………………

 

Vorsitzender:………………………………     Schriftführer: …………………………………