Niederschrift über die Sitzung
des Marktgemeinderates am Donnerstag, den 31.10.2024 im
Sitzungssaal des Rathauses in Wurmannsquick.
Beginn: 19:30 Uhr
Ende : 21:50 Uhr
Die 16 Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen.
Anwesend waren:
1. Bürgermeister Georg Thurmeier;
Gemeinderäte: 2. Bgm. Renate Mooser, 3. Bgm. Sepp Rettenbeck, Günter Eckbauer, Josef Fraunhofer, Ulrich Hansbauer, Rainer Hausladen, Christoph Laibinger, Georg Leitner, Fritz Lohr, Robert Meilner, Andreas Ries, Stephan Reff, Andrea Sextl; Andreas Wenzeis;
Nicht anwesend waren: Stefan Kolbeck, Anton Neumeier;
Die Beschlussfähigkeit des Marktgemeinderates ist gegeben und wurde festgestellt.
Vorsitzender: 1. Bürgermeister Georg Thurmeier
Schriftführer: Erwin Sextl
Ö f f e n t l i c h e S i t z u n g
1.Verlesen des öffentlichen Teiles der Sitzungsniederschrift vom 10.10.2024, der nach einer Änderung unter Punkt 2 „Informationen“ einstimmig genehmigt wurde.
Abstimmung: 15 : 0
2. Informationen:
- Neubau Rathaus Wurmannsquick
- „Zeltlager Moosburg“: Da der alte Sportplatz in Rogglfing zu klein ist, wird das bereits genehmigte Zeltlager an den Skilift in Wurmannsquick verlegt
3. Bebauungsplan „Egelsee VI“: 2. Auslegung, Abwägungs-beschluss und Satzungsbeschluss;
Bürgermeister Thurmeier stellt den Bebauungsplan „Eglsee VI“ mit integrierter Grünordnungsplanung vor, anschließend die Abwägungen.
Abwägung
der im Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen
zur Aufstellung des Bebauungsplans
„Eglsee VI“
des Marktes Wurmannsquick
Folgende Träger öffentlicher Belange wurden im Verfahren beteiligt, haben jedoch keine Stellungnahme
1. Amt für ländliche Entwicklung
2. Amt für Digitalisierung, Breitband u. Vermessung
3. Bayerisches Landesamt f. Denkmalpflege
4. Deutsche Telekom
5. Gemeine Hebertsfelden
6. Regierung von Niederbayern
7. Staatliches Bauamt Passau
8. Wasserwirtschaftsamt Deggendorf
Der Markt Wurmannsquick geht davon aus, dass bei den o. g. Trägern öffentliche Belange durch die Planung nicht berührt werden.
Von den folgenden Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen abgegeben, jedoch ohne Einwände oder Änderungshinweise zur Planung:
1. Polizeiinspektion Eggenfelden (24.05.2024)
„keine Äußerung.“
Abwägung:
Keine Äußerung. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
1. Gemeinde Mitterskirchen - Christian Müllinger (12.06.2024)
„der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 11.06.2024 die oben aufgeführten Bauleitplanungen des Marktes Wurmannsquick behandelt und beschlossen, diesen ohne Einwand zuzustimmen.“
Abwägung:
Kein Einwand. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
2. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Landau a. d. Isar – Pfarrkirchen
Hr. Fleischmann (25.06.2024)
„keine Einwände. Auf eine weitere Beteiligung im Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung) wird verzichtet.“
Abwägung:
Kein Einwand. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und auf eine weitere Beteiligung verzichtet.
3. Landratsamt Rottal-Inn, Baugenehmigung, Bauleitplanung, Denkmalschutz – Fr. Mayer (25.06.2024)
„seitens der Technischen Abteilung, der Tiefbauverwaltung und des Technischen Umweltschutzes werden keine Einwendungen erhoben.“
Abwägung:
Kein Einwand. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
4. Stadt Eggenfelden - Tanja Haas (20.06.2024)
„der Bau- und Umweltausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 19.06.2024 mit den o.g. Bauleitplanverfahren befasst. Es wurde jeweils beschlossen, keine Einwände zu erheben. Sofern gewünscht, wird die einschlägige Beschlussausfertigung übersandt.“
Abwägung:
Kein Einwand. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
5. Markt Tann – Hr. Klein (07.07.2024)
„keine Äußerung.“
Abwägung:
Keine Äußerung. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Von den folgenden Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen abgegeben mit Einwänden oder Änderungshinweisen zur Planung:
1. Abfallwirtschaftsverband Isar-Inn, Fr. Regirt (24.05.2024)
„vielen Dank für die Beteiligung am Bauleitplanverfahren – Aufstellung des Bebauungsplans „Eglsee VI“.
Wir verweisen auf unsere Stellungnahme vom 25.05.2023. Ansonsten bestehen keine Einwendungen“.
Abwägung:
Kein Einwand. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Für den Bebauungsplan „Eglsee VI“ wurde am 25.05.2023 seitens des AWV keine Stellungnahme abgegeben. In der Stellungnahme zur dazugehörigen 19. Flächennutzungsplanänderung bestanden 2023 und bestehen auch zum Entwurf 2024 keine Einwände. Daher wird davon ausgegangen, dass mit der Planung Einverständnis besteht.
2. Bayernwerk Eggenfelden, Hr. Ritt (02.07.2024)
„gegen das o. g. Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden.
Beiliegend erhalten Sie einen Bestandsplan, indem die Anlagen dargestellt sind.
Im überplanten Bereich befinden sich Anlagenteile der Bayernwerk Netz GmbH oder es sollen neue erstellt werden. Für den rechtzeitigen Ausbau des Versorgungsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbauträger und anderer Versorgungsträger ist es notwendig, dass der Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Planbereich frühzeitig (mindestens 3 Monate) vor Baubeginn der Bayernwerk Netz GmbH schriftlich mitgeteilt wird. Nach § 123 BauGB sind die Gehwege und Erschließungsstraßen soweit herzustellen, dass Erdkabel in der endgültigen Trasse verlegt werden können.
Für Kabelhausanschlüsse dürfen nur marktübliche und zugelassene Einführungssysteme, welche bis mind. 1 bar gas- und wasserdicht sind, verwendet werden. Ein Prüfungsnachweis der Einführung ist nach Aufforderung vorzulegen. Wir bitten Sie, den Hinweis an die Bauherren in der Begründung aufzunehmen. Die Standarderschließung für Hausanschlüsse deckt max. 30 kW ab. Werden aufgrund der Bebaubarkeit oder eines erhöhten elektrischen Bedarfs höhere Anschlussleistungen gewünscht, ist eine gesonderte Anmeldung des Stromanschlusses bis zur Durchführung der Erschließung erforderlich.
Je nach Leistungsbedarf könnte die Errichtung einer neuen Transformatorenstation im Planungsbereich sowie das Verlegen zusätzlicher Kabel erforderlich werden. Für die Transformatorenstation benötigen wir, je nach Stationstyp ein Grundstück mit einer Größe zwischen 18 qm und 35 qm, das durch eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zu unseren Gunsten zu sichern ist. Der Standort muss öffentlich zugänglich sein.
Das beiliegende “Merkblatt zum Schutz der Verteilungsanlagen“ ist zu beachten.
Die beiliegenden “Sicherheitshinweise für Arbeiten in der Nähe von Kabel-, Gas- und Freileitungen“ sind zu beachten.
Auskünfte zur Lage der von uns betriebenen Versorgungsanlagen können Sie online über unser Planauskunftsportal einholen. Das Portal erreichen Sie unter:
www.bayernwerk-netz.de/de/energie-service/kundenservice/planauskunftsportal.html
Hinweis: In unseren Bestandsplänen sind Kundenkabel für Eigenerzeugungsanlagen nur enthalten, sofern der Anlageneigentümer einen Betriebsservicevertrag für sein Kabel mit der Bayernwerk Netz GmbH abgeschlossen hat.
Sollte kein Vertragsverhältnis zwischen Anlageneigentümer und der Bayernwerk Netz GmbH vorliegen, sind wir von der Dokumentation und Auskunftspflicht des Kundenkabels freigestellt.
Wir bedanken uns für die Beteiligung am Verfahren und stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung. Wir bitten Sie, uns bei weiteren Verfahrensschritten zu beteiligen
Anlagen:
- Bestandsplan
- Sicherheitshinweise für Arbeiten in der Nähe von Kabel-, Gas- und Freileitungen
- Merkblatt zum Schutz der Verteilungsanlagen
- Merkblatt Gefahrenzone und Schutzabstände bei Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile“
Abwägung:
Kein Einwand. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Für den rechtzeitigen Ausbau des Versorgungsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbauträger und anderer Versorgungsträger wird sichergestellt, dass der Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Planbereich frühzeitig (mindestens 3 Monate) vor Baubeginn der Bayernwerk Netz GmbH schriftlich mitgeteilt wird.
Für die Errichtung einer neuen Transformatorenstation im Planungsbereich wird im Bebauungsplan bereits ein Grundstück mit entsprechender Größe auf öffentlich zugänglichem Grund dargestellt.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass dieser Standort durch eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zu unseren Gunsten der Bayernwerke zu sichern ist und im weiteren Verlauf der Ausführungsplanung veranlasst.
Die Anmerkungen und bereitgestellten Anlagen und Merkblätter wurden bereits zum Vorentwurf, wie auch zum Entwurf den Bebauungsplanunterlangen als Anlagen beigefügt. Sie werden im Zuge der Erschließungsmaßnahmen berücksichtigt.
Die öffentlichen und privaten Belange der eingegangenen Anregungen, Bedenken und Stellungnahmen wurden gemäß den Beschlussvorschlägen zum Bebauungsplan „Eglsee VI“ abgewogen. Die Beschlussvorschläge zum Bebauungsplan „Eglsee VI“ werden zum Beschluss erhoben.
Abstimmung: 15 : 0
Der Marktgemeinderat billigt den Bebauungsplan „Eglsee VI“ des Marktes Wurmannsquick nach öffentlicher Auslegung sowie Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach Maßgabe der abgewogenen Hinweise und Anregungen, wie in den Beschlussvorschlägen zum Tagesordnungspunkt 3 dargestellt.
Abstimmung: 15 : 0
Der Marktgemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Eglsee VI“
des Marktes Wurmannsquick als Satzung.
Abstimmung: 15 : 0
Vor Bekanntmachung des Inkrafttretens des Bebauungsplans „Eglsee VI“ sind die Hinweise durch Text entsprechend dem Beschlussvorschlag sowie die Begründung entsprechend dem Beschlussvorschlag zu ergänzen.
4. Flächennutzungsplan „Eglsee VI“: 2. Auslegung, Abwägungs-beschluss und Satzungsbeschluss;
Bürgermeister Thurmeier stellt den Flächennutzungsplan „Eglsee VI“ vor, anschließend die Abwägungen.
Abwägung
der im Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen
zur 19. Änderung des Flächennutzungsplans
„Eglsee VI“
des Marktes Wurmannsquick
Folgende Träger öffentlicher Belange wurden im Verfahren beteiligt, haben jedoch keine Stellungnahme
1. Amt für ländliche Entwicklung
2. Amt für Digitalisierung, Breitband u. Vermessung
3. Bayerisches Landesamt f. Denkmalpflege
4. Deutsche Telekom
5. Gemeinde Hebertsfelden
6. Regierung von Niederbayern
7. Staatliches Bauamt Passau
Der Markt Wurmannsquick geht davon aus, dass bei den o. g. Trägern öffentliche Belange durch die Planung nicht berührt werden.
Von den folgenden Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen abgegeben, jedoch ohne Einwände oder Änderungshinweise zur Planung:
8. Polizeiinspektion Eggenfelden, (24.05.2024)
„keine Äußerung.“
Abwägung:
Keine Äußerung. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
9. Wasserwirtschaftsamt Deggendorf – Marijana Schmidt (13.06.2024)
„mit Stellungnahme vom 22.04.2024 hatten wir uns zu o.g. Vorhaben i.V.m. der Aufstellung des Bebauungsplans Eglsee VI geäußert. Unsere vorgebrachten Aspekte wurden im Rahmen der Abwägung berücksichtigt. Mit dem Vorhaben besteht Einvernehmen“.
Abwägung:
Kein Einwand. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
10. Abfallwirtschaftsverband Isar-Inn – Andrea Regirt (24.05.2024)
„vielen Dank für die Beteiligung am Bauleitplanverfahren – Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 19.
Von Seiten des Abfallwirtschaftsverbandes Isar-Inn bestehen keine Einwendungen.“
Abwägung:
Kein Einwand. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
11. Gemeinde Mitterskirchen – Christian Müllinger (12.06.2024)
„der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 11.06.2024 die oben aufgeführten Bauleitplanungen des Marktes Wurmannsquick behandelt und beschlossen, diesen ohne Einwände zuzustimmen.“
Abwägung:
Kein Einwand. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
12. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Landau a. d. Isar - Pfarrkirchen – Martin Fleischmann (25.06.2024)
„keine Einwände. Auf eine weitere Beteiligung im Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung) wird verzichtet.“
Abwägung:
Kein Einwand. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und auf eine weitere Beteiligung verzichtet.
13. Landratsamt Rottal-Inn, Baugenehmigung, Bauleitplanung, Denkmalschutz – Fr. Mayer (25.06.2024)
„seitens der Technischen Abteilung, der Tiefbauverwaltung und des Technischen Umweltschutzes werden keine Einwendungen erhoben.“
Abwägung:
Kein Einwand. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
14. Stadt Eggenfelden - Tanja Haas (20.06.2024)
„der Bau- und Umweltausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 19.06.2024 mit den o.g. Bauleitplanverfahren befasst. Es wurde jeweils beschlossen, keine Einwände zu erheben. Sofern gewünscht, wird die einschlägige Beschlussausfertigung übersandt.“
Abwägung:
Kein Einwand. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
15. Markt Tann – Wolfgang Schmid (02.07.2024)
„keine Äußerung.“
Abwägung:
Keine Äußerung. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Von den folgenden Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen abgegeben mit Einwänden oder Änderungshinweisen zur Planung:
16. Bayernwerk Eggenfelden, Hr. Ritt (02.07.2024)
„gegen das o. g. Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden.
Beiliegend erhalten Sie einen Bestandsplan, indem die Anlagen dargestellt sind.
Im überplanten Bereich befinden sich Anlagenteile der Bayernwerk Netz GmbH oder es sollen neue erstellt werden. Für den rechtzeitigen Ausbau des Versorgungsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbauträger und anderer Versorgungsträger ist es notwendig, dass der Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Planbereich frühzeitig (mindestens 3 Monate) vor Baubeginn der Bayernwerk Netz GmbH schriftlich mitgeteilt wird. Nach § 123 BauGB sind die Gehwege und Erschließungsstraßen soweit herzustellen, dass Erdkabel in der endgültigen Trasse verlegt werden können.
Für Kabelhausanschlüsse dürfen nur marktübliche und zugelassene Einführungssysteme, welche bis mind. 1 bar gas- und wasserdicht sind, verwendet werden. Ein Prüfungsnachweis der Einführung ist nach Aufforderung vorzulegen. Wir bitten Sie, den Hinweis an die Bauherren in der Begründung aufzunehmen. Die Standarderschließung für Hausanschlüsse deckt max. 30 kW ab. Werden aufgrund der Bebaubarkeit oder eines erhöhten elektrischen Bedarfs höhere Anschlussleistungen gewünscht, ist eine gesonderte Anmeldung des Stromanschlusses bis zur Durchführung der Erschließung erforderlich.
Je nach Leistungsbedarf könnte die Errichtung einer neuen Transformatorenstation im Planungsbereich sowie das Verlegen zusätzlicher Kabel erforderlich werden. Für die Transformatorenstation benötigen wir, je nach Stationstyp ein Grundstück mit einer Größe zwischen 18 qm und 35 qm, das durch eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zu unseren Gunsten zu sichern ist. Der Standort muss öffentlich zugänglich sein.
Das beiliegende “Merkblatt zum Schutz der Verteilungsanlagen“ ist zu beachten.
Die beiliegenden “Sicherheitshinweise für Arbeiten in der Nähe von Kabel-, Gas- und Freileitungen“ sind zu beachten.
Auskünfte zur Lage der von uns betriebenen Versorgungsanlagen können Sie online über unser Planauskunftsportal einholen. Das Portal erreichen Sie unter:
www.bayernwerk-netz.de/de/energie-service/kundenservice/planauskunftsportal.html
Hinweis: In unseren Bestandsplänen sind Kundenkabel für Eigenerzeugungsanlagen nur enthalten, sofern der Anlageneigentümer einen Betriebsservicevertrag für sein Kabel mit der Bayernwerk Netz GmbH abgeschlossen hat.
Sollte kein Vertragsverhältnis zwischen Anlageneigentümer und der Bayernwerk Netz GmbH vorliegen, sind wir von der Dokumentation und Auskunftspflicht des Kundenkabels freigestellt.
Wir bedanken uns für die Beteiligung am Verfahren und stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung. Wir bitten Sie, uns bei weiteren Verfahrensschritten zu beteiligen
Anlagen:
- Bestandsplan
- Sicherheitshinweise für Arbeiten in der Nähe von Kabel-, Gas- und Freileitungen
- Merkblatt zum Schutz der Verteilungsanlagen
- Merkblatt Gefahrenzone und Schutzabstände bei Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile“
Abwägung:
Kein Einwand. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Für den rechtzeitigen Ausbau des Versorgungsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbauträger und anderer Versorgungsträger wird sichergestellt, dass der Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Planbereich frühzeitig (mindestens 3 Monate) vor Baubeginn der Bayernwerk Netz GmbH schriftlich mitgeteilt wird.
Für die Errichtung einer neuen Transformatorenstation im Planungsbereich wird im Parallelverfahren zum Bebauungsplan „Eglsee VI“ bereits ein Grundstück mit entsprechender Größe auf öffentlich zugänglichem Grund dargestellt.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass dieser Standort durch eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zu unseren Gunsten der Bayernwerke zu sichern ist und im weiteren Verlauf der Ausführungsplanung veranlasst.
Die Anmerkungen und bereitgestellten Anlagen und Merkblätter wurden bereits zum Vorentwurf, wie auch zum Entwurf den Bebauungsplanunterlangen als Anlagen beigefügt. Sie werden im Zuge der Erschließungsmaßnahmen berücksichtigt.
Die öffentlichen und privaten Belange der eingegangenen Anregungen, Bedenken und Stellungnahmen wurden gemäß den Beschlussvorschlägen zum Flächennutzungsplan Deckblatt 19 abgewogen. Die Beschlussvorschläge zum Flächennutzungsplan Deckblatt 19 werden zum Beschluss erhoben.
Abstimmung: 15 : 0
Der Marktgemeinderat billigt die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Wurmannsquick nach öffentlicher Auslegung sowie Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach Maßgabe der abgewogenen Hinweise und Anregungen, wie in den Beschlussvorschlägen zum Tagesordnungspunkt 4 dargestellt.
Abstimmung: 15 : 0
Der Marktgemeinderat beschließt die Feststellung der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Wurmannsquick.
Abstimmung: 15 : 0
5. Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung 2023:
Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusse Frau Mooser trägt den Rechnungsprüfungsbericht vor.
6. Feststellung der Jahresrechnung 2023 sowie Entlastung:
Der Marktgemeinderat beschließt:
a) Feststellung der Jahresrechnung 2023
Die in der Niederschrift über die örtliche Rechnungsprüfung vom 23.10.2024 festgestellten Beanstandungen werden durch die Stellungnahme des 1. Bürgermeisters als aufgeklärt betrachtet.
Gemäß Art. 102 Abs.3 GO wird die Jahresrechnung 2023 wie folgt festgestellt:
Einnahmen und Ausgaben Verwaltungshaushalt 10.073.438,73 €
Einnahmen und Ausgaben Vermögenshaushalt 6.499.644,76 €
Abstimmung: 15 : 0
Ab jetzt übernimmt 2. Bürgermeisterin Mooser den Vorsitz:
b) Entlastung für das Haushaltsjahr 2023
Für die Jahresrechnung 2023 wird gemäß Art. 102 Abs.3 GO die Entlastung ausgesprochen.
Abstimmung: 14 : 0
(Bgm. Thurmeier hat gem. Art. 49 GO an der Abstimmung nicht teilgenommen.)
Ab jetzt übernimmt 1. Bürgermeister Thurmeier wieder den Vorsitz.
7. Realsteuern: Festlegung der Hebesätze für 2025;
Da ab 01.Januar 2025 die neue Grundsteuer in Kraft tritt, werden die Hebesätze angepaßt. Bürgermeister Thurmeier trägt die Vorschläge der neuen Hebesätze vor. Die Grundsteuer A soll von 380% auf 350% und die Grundsteuer B von 340% auf 180% gesenkt werden. Die Gewerbesteuer von 330% bleibt gleich. Der Gemeinderat stimmt den Änderungen zu.
Anschließend wird die neue Hebesatzung beschlossen.
Abstimmung: 15 : 0
8. Markt Tann: Stellungnahme zum Bebauungsplan und Flächennutzungsplan „SO PV-Park-Zimmern“;
Der Markt Tann bittet um eine Stellungnahme zum Bebauungsplan und Flächennutzungsplan „SO PV-Park-Zimmern“.
Der Marktgemeinderat beschließt: Zum vorliegenden Bebauungsplan und Flächennutzungsplan des Marktes Tann wird keine Stellungnahme abgegeben.
Abstimmung: 15 : 0
9. Markt Tann: Stellungnahme zum Bebauungsplan und Flächennutzungsplan „SO Damreiher“;
Der Markt Tann bittet um eine Stellungnahme zum Bebauungsplan und Flächennutzungsplan „SO Damreiher“.
Der Marktgemeinderat beschließt: Zum vorliegenden Bebauungsplan und Flächennutzungsplan des Marktes Tann wird keine Stellungnahme abgegeben.
Abstimmung: 15 : 0
10. Gemeinde Erlbach: Stellungnahme zum Bebauungsplan und Flächennutzungsplan „Lindenallee Ost“;
Die Gemeinde Erlbach bittet um eine Stellungnahme zum Bebauungsplan und Flächennutzungsplan „Lindenallee Ost“.
Der Marktgemeinderat beschließt: Zum vorliegenden Bebauungsplan und Flächennutzungsplan der Gemeinde Erlbach wird keine Stellungnahme abgegeben.
Abstimmung: 15 : 0
11. XXX;
XXX stellt einen Antrag auf Erteilung einer Rodungserlaubnis für die Waldfläche von ca. 1,2 ha auf seinem Flurstück Nr. 573 Gem. Hirschhorn.
Der Marktgemeinderat beschließt: Zum vorliegenden Antrag wird keine Stellungnahme abgegeben.
Abstimmung: 15 : 0
12. XXX: Bauantrag;
XXX stellt einen Antrag auf Errichtung eines Pools auf seinem Grundstück FlNr. 1141 Gem. Hickerstall.
Der Marktgemeinderat beschließt: Dem vorliegenden Antrag wird das Einvernehmen erteilt.
Abstimmung: 15 : 0
13. XXX: Bauantrag;
XXX stellt einen Bauantrag für den Ersatzneubau eines bestehenden landwirtschaftlichen Nebengebäudes zur Wahrung der Kulturlandschaft, Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garagen, auf dem Grundstück des Herrn Thomas Lichtenecker, Rottengrub 1, FlNr. 746 Gem. Rogglfing.
Der Marktgemeinderat beschließt: Dem vorliegenden Antrag wird das Einvernehmen erteilt.
Abstimmung: 15 : 0
14. XXX: Verlängerung Bauantrag;
XXX stellt einen Antrag auf Verlängerung des Bauantrags vom 03.11.2020 für die Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses mit Garagen und Abbruch einer Scheune auf dem Grundstück Dersch 1, FlNr. 1072 Gem. Hickerstall.
Der Marktgemeinderat beschließt: Dem vorliegenden Antrag wird das Einvernehmen erteilt.
Abstimmung: 15 : 0
15. XXX: Bauantrag;
Die Eigentümergemeinschaft XXX Feuerhausgasse 12 stellen einen Antrag auf die Errichtung eines Balkons auf ihrem Grundstück FlNr. 114/2 Gem. Wurmannsquick.
Der Marktgemeinderat beschließt: Dem vorliegenden Antrag wird das Einvernehmen erteilt.
Abstimmung: 15 : 0
16. Baugebiet Eglsee VI: Vergabe geologisches Bodengutachten;
Für die Erschließung des Baugebietes Eglsee VI wird ein geologisches Gutachten benötigt. Es wurden 5 Firmen angefragt, 4 Angebote gingen fristgerecht ein. Der günstigste Bieter war die Firma IFB Eigenschenk GmbH, Deggendorf zum Bruttopreis von 3.153,50 €. Der Auftrag wurde bereits vergeben. Der Gemeinderat genehmigt nachträglich die Vergabe.
Abstimmung: 15 : 0
17. Buswartehaus Steinbach:
In Steinbach wird ein neues Buswartehaus benötigt. Die Zimmerei Günter Eckbauer wird beauftragt.
Abstimmung: 14 : 0
(Marktgemeinderat Eckbauer hat gem. Art. 49 GO an der Abstimmung nicht teilgenommen.)
18. Wünsche und Anträge:
Laibinger: - Flyer für Saumarkt, evtl. Werbetafel;
Hausladen: - Umleitung für Wasserleitungsbau Simbacher
Str.?
Reff: - „Wildes“ Plakatieren im Marktbereich
- Leerstand am Marktplatz erfassen und
anschreiben;
Rettenbeck : - Bauzeitenplan für die Schulsanierung;
Wenzeis: - Zeitplan für die Erschließung Rogglfing;
- Baum in der Gerastraße;
- Stand GE Hirschhorn, Bayerngrund;
Eckbauer: - rechtliche Möglichkeiten für Tiny-Häuser;
Leitner: - Stand Radweg Rogglfing? Anliegerbefragung;
Vorsitzender: ………………………………… Schriftführer:……………………………………