Stellungnahme zur 380 kV-Leitung

Stellungnahme zum Scoping Termin Hochspannungsleitung am 23.7.2012

 

Folgende Punkte bitten wir im weiteren Verfahren zu berücksichtigen

1.        Grundsätzliche Notwendigkeit der Leitung:

Wir bitten um Bekanntgabe der derzeitigen Auslastung der Leitung

Außerdem bitten wir, uns mitzuteilen, welche Prognosen dazu geführt haben, dass diese Leitung ausgebaut werden soll und welche Voraussetzungen erforderlich sind, dass die prognostizierte Nutzung sinnvoll ist (erforderliche Baumaßnahmen in Deutschland und Österreich) Insbesondere würde uns interessieren ob die geplanten HGÜ-Trassen  von Nord- nach Süddeutschland bei der Prognose eine Rolle spielen

Im Netzentwicklungsplan  2012 wurde  der Ausbau dieser Leitung aufgenommen, mit dem Hinweis, dass die die ENWIS Studie 2010 die „Notwendigkeit bewiesen habe“

In den öffentlich zugänglichen Unterlagen zur ENWIS Studie finden sich jedoch keine Daten dazu

Wir sind der Ansicht, dass die Notwendigkeit bereits eine Voraussetzung der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens sein sollte.

2.        Zeitlicher Rahmen der Durchführung der Maßnahmen

Inder ENWIS Studie wurde als Ausbauzeitpunkt das Jahr 2017 genannt.

Im Scoping- Termin wurde von der Firma Tennet das Jahr 2016 angegeben

Gemäß   Homepage der Fa.Tennet  soll  der  Ausbau bis 2020 durchgeführt werden

Die Firma Tennet hat in diesem Jahr 2012 umfangreiche Instandsetzungsmaßnahmen an der Leitung durchgeführt. Daraus könnte man schließen, dass ein kurzfristiger Ausbau (2016) nicht wahrscheinlich ist.

3.        Durch die massive Durchschneidung bebauter und im Flächennutzungsplan als Bauflächen eingestufter Gebiete wird die Planungshoheit des Marktes Wurmannsquick stark beeinträchtigt.
Wir bitten um eine intensive raumordnerische Überprüfung im Bereich von Wurmannsquick. Durch die jetzige Planung sind mehrere Schutzgüter  stark beeinträchtigt, ohne dass Varianten ernsthaft geprüft wurden. Aufgrund der Komplexität der zu betrachtenden Probleme halten wir ein gesondertes Raumordnungsverfahren für erforderlich.

 

4.        Untersuchungsraum  möglicher Trassenvarianten

Schutzgut Mensch:

Im Gebiet des Ortes Wurmannsquick ist in den Untersuchungsraum ausschließlich bewohntes Gebiet aufgenommen worden. Damit ist von vornherein  eine Minderung der Beeinträchtigung für den Menschen ausgeschlossen. Es gehört jedoch zu den vordringlichsten Aufgaben der Raumordnung und damit auch der Planfeststellung, Möglichkeiten zu suchen, die eine Beeinträchtigung von Schutzgütern minimieren.

Wir verweisen auf die Stellungnahme der Umweltschutzbehörde bei Regierung von Niederbayern

Wir ersuchen deshalb  um  eine wesentliche Ausweitung  des Untersuchungsraums im Bereich des Ortes Wurmannsquick im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens

            Schutzgut Grundwasser:

 

Die   geplante  Leitung führt direkt durch die Zone II des Wasserschutzgebiets Wurmannsquick. Nach den vorliegenden Plänen ist eine Untersuchung von Trassenvarianten außerhalb des Wasserschutzgebiets nicht geplant. Damit ist eine Minimierung der Beeinträchtigung des Grundwasserhaushalts von vornherein nicht vorgesehen

Wir verweisen hier ausdrücklich auf die Stellungnahme des Landratsamtes Rottal-Inn und des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf

Grundbereitstellung bei  Trassenvarianten:

Das von der Fa. Tennet im Termin am 23.7.2012  vorgebrachte Argument, bei einer Trassenänderung müsste die Gemeinde dafür sorgen, dass die Grundstück zur Verfügung gestellt werden, weisen wir zurück. Eine gesetzliche Grundlage für dieses Vorbringen besteht offensichtlich nicht.

5.        Untersuchung von Leitungsvarianten (Freileitung oder Kabel)

Es wird offensichtlich nicht untersucht, ob im Bereich von Wurmannsquick die Leitung auch als Kabel geführt werden könnte

Im Energieanlagenausbaugesetz von 2009 ist vorgegeben, dass als Pilotverfahren bei 4 vordringlichen Leitungsbaumaßnahmen geprüft werden soll, ob eine Höchstspannungsleitung mit 380 KV und mehr sinnvollerweise als Erdkabel errichtet werden soll, vor allem dann, wenn sie weniger als 400 m von bewohnten Bereichen entfernt ist.

Eine

 Überprüfung der Ergebnisse des Pilotverfahrens soll erstmals am 1.10.2012 stattfinden.

Da der Ausbau der Leitung im Bereich von Wurmannsquick offensichtlich nicht so vordringlich ist, halten wir es für sinnvoll, die Ergebnisse de Überprüfung in eine Planung einzubeziehen

Aufgrund der großen Dynamik de Entwicklung neuer Methoden in der Hochspannungstechnik  könnte bis zum Bau der Leitung im Bereich Wurmannsquick eine Verkabelung bereits Stand der Technik  sein.

Wir bitten deshalb, der Fa. Tennet  aufzugeben im Rahmen der Untersuchungen zu prüfen, inwieweit im Bereich Wurmannsquick eine Verkabelung möglich ist.